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erst. Beiträge zu KV + Steuerberechnung

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    erst. Beiträge zu KV + Steuerberechnung

    Hallo,

    habe folgende Fragen:

    1. Ich habe von meiner Krankenkasse eine Bonuszahlung für gesundheitsbewusstes Verhalten bekommen. Laut eines Schreibens der Krankenkasse, muss ich das in der Steuererklärung mit angeben. Kann mir einer sagen, wo ich das eintragen muss?

    2. Wenn ich bei der Steuerberechnung unterm Strich ein Minus angezeigt bekomme, bedeutet das dann eine Nachzahlung für mich oder bekomme ich das wieder?

    Beste Grüße
    Kristin

    #2
    AW: erst. Beiträge zu KV + Steuerberechnung

    1. Auf der Anlage Vorsorgeaufwand, je nach Versicherung - gesetzlich oder freiwillig - in Zeile 16, 22, 33 oder 44.
    2. Ein Minus bedeutet eine Erstattung vom Finanzamt.

    Kommentar


      #3
      AW: erst. Beiträge zu KV + Steuerberechnung

      Habe es unter 16 eingetragen, da es eine gesetzliche Krankenversicvherung ist.

      Vielen Dank.

      Kommentar

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