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Minderjähriges Kind

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    Minderjähriges Kind

    Hallo,

    meine Tochter ist minderjährig und hat ein Kind bekommen. Sie und mein Enkel wohnen bei uns sie erhält Kindergeld, Erziehungsgeld u. Unterhalt vom Kindsvater
    müssen wir es in unsere Einkommensteuer angeben ?

    Vielen Dank für die Mithilfe.

    #2
    AW: Minderjähriges Kind

    Wenn Ihre Tochter das Kindergeld etc. erhält, müssen bzw. können SIE es natürlich nicht in IHRER Einkommensteuererklärung angeben.

    Sie können lediglich Ihre Tochter weiter über die Anlage Kind angeben.

    Es gibt zwar die Möglichkeit, Freibeträge auf Großeltern zu übertragen, aber das wäre mal wieder (leider) eine Sache von Steuerberatung und nicht von Hilfe mit dem Elster-Formular.

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