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Beiträge auf Entgeltersatzleistung

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    Beiträge auf Entgeltersatzleistung

    Hallo, auch ich benötige einen Tip.
    Auf die erhaltenen Entgeltersatzleistungen (Krankengeld ) wurden von der KK Sozialversicherungsbeiträge einbehalten.
    Wo trage ich diese in den Vorsorgeaufwendungen oder an welcher anderer Stelle ein?

    mafoe
    Zuletzt geändert von Manuela 66; 23.06.2012, 18:42.

    #2
    AW: Beiträge auf Entgeltersatzleistung

    Bei dem Krankengeld handelt es sich um steuerfreie Einnahmen, die nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Der Eintrag erfolgt z. B. auf der Anlage N Zeile 29. Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, können steuerlich nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Sozialversicherungsbeiträge.
    Zuletzt geändert von ; 23.06.2012, 20:32.

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      #3
      AW: Beiträge auf Entgeltersatzleistung

      Ist das explizit bescheinigt, daß SV-Beiträge einbehalten worden?

      Oder ist es eher so, daß z. B. ein Netto unter Berücksichtigung von SV-Abzügen errechnet wurde, welches zu xx% als Krankengeld ausgezahlt wurde?
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Beiträge auf Entgeltersatzleistung

        Mit Anschreiben von der Krankenkasse wurde bescheinigt, das RV/AV und PV einbehalten wurden. Damit bleibt der Versicherungsschutz weiter erhalten.
        Diese Summe möchte ich als Vorsorgeaufwand angeben ... bin davon ausgegangen, dass das korrekt ist. Ist dem so?

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          #5
          AW: Beiträge auf Entgeltersatzleistung

          Ja, soweit die Krankenkasse die Beiträge der Höhe (und Art) nach bescheinigt hat, können sie angesetzt werden.

          Es ist ja nicht so, daß es Ausgaben sind, die mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen. Vielmehr liegt eine Verrechnung von steuerfreien Einnahmen mit Ausgaben (Versicherungsbeiträgen) vor.
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Beiträge auf Entgeltersatzleistung

            Dankeschön, das Sie sich Zeit für mein Anliegen nehmen.
            Hier nun noch eine Nachfrage ... in welcher Zeile würden Sie die
            Beiträge eintragen?

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              #7
              AW: Beiträge auf Entgeltersatzleistung

              Hallo Manuela 66,
              ich würde auf Seite 1 der Anlagevorsorgeaufwand die Beträge für RV in Zeile 6, die Beträge für KV in Zeile 18, für PV in Zeile 21 und für AV auf Seite 2 in Zeile 45 unter freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit eintragen (auch wenn das vielleicht nicht ganz korrekt ist von der Begrifflichkeit).

              Tschüß

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