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Großbuchstaben "U"i

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    Großbuchstaben "U"i

    Hallo Zusammen,
    folgender Sachverhalt:
    Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses sind ja durch den Großbuchstaben "U" in der Lohnsteuerbescheinigung zu kennzeichnen.
    Der Mitarbeiter hat seine Lohnsteuerbescheinigung (LSB) bereits erhalten und diese wurde auch Übertragen.

    Im nachhinein wird festgestellt, dass auf der LSB der Großbuchstabe U hätte dokumentiert werden müssen.
    Ist dies ein Anlass für eine Korrektur einer bereits abgegebenen LSB?

    Vielen Dank für ihre Hilfe

    MfG
    eiti

    #2
    AW: Großbuchstaben "U"i

    Vom Grundsatz her nicht. Das was durch den Grossbuchstaben U abgedeckt wird wird von den entsprechenden Leistungsgebern auch elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und kann dort eingelesen werden, auch wenn der Grossbuchstabe nicht sitzt.

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