Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kinderbetreuungskosten - Berechnung unklar -

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kinderbetreuungskosten - Berechnung unklar -

    Guten Abend zusammen,

    mir ist bei dem Ausfüllen der Lohnsteuererklärung 2011 ein Fehler unterlaufen, als ich die Höhe der Kinderbetreuungskosten eingetragen habe. Dieser ist mir aufgefallen, als ich meine Angaben in der Berechnung überprüft habe. Also habe ich den Betrag entsprechend geändert und noch einmal die Berechnung angesehen.
    Hierbei ist mir dann aufgefallen, dass die zu erwartende Rückzahlung geringer ist, wenn ich die Betreuungskosten hochsetze. Wenn ich die Kosten ganz entferne oder einen geringen Wert angebe, berechnet Elster mir eine höhere Rückzahlung.

    Das kann doch nicht sein, oder? Was mache ich falsch? Ich finde leider keinen Fehler und Elster zeigt mir auch nichts in der Plausibilitätsprüfung an. Ich bin ratlos...

    Hat jemand eine Lösung für mich? Ich möchte meine Erklärung unter diesen Umständen nicht an das Finanzamt übertragen... Kinderbetreuungskosten müssen sich doch immer positiv auf die Lohnsteuer auswirken, oder liege ich da falsch?

    Ich freue mich sehr über Hilfe oder Ratschläge. Vielen DANK dafür!

    Gruß, Tausend Fragezeichen

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten - Berechnung unklar -

    So, um einmal die Begriffe kennenzulernen:

    Lohnsteuer ist das, was der Arbeitgeber vom Lohn einbehält und an das Finanzamt abführt. Dem werden zugrundegelegt die auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Merkmale, vor allem Lohnsteuerklasse und ein eventuell eingetragener Freibetrag.

    Die Einkommensteuer wird vom Finanzamt berechnet. Es berücksichtigt dabei evtl. einbehaltene Kapitalertragssteuern und Lohnsteuern.

    Du willst also jetzt die Einkommensteuererklärung machen. Für die Lohnsteuererklärung ist Dein Arbeitgeber zuständig.

    Steuern sind keine Beträge, die normalerweise vom Finanzamt an den Steuerpflichtigen fließen. Steuern sind Beträge die man an den Staat zahlt. Wenn man Steuern zurückkommt, dann werden die im Steuerbescheid natürlich mit einem Minuszeichen gekennzeichnet.

    Kommentar

    Lädt...
    X