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Erststudium als Sonderausgaben oder Werbungskosten

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    Erststudium als Sonderausgaben oder Werbungskosten

    Hallo, ich studiere im 3. Semester. Im Jahr 2011 hatte ich Einnahmen in Höhe von 1200 Euro. Kann ich studienbedingte Kosten wie Studiengebühren, PC, Fahrten zur Uni, Zimmermiete, etc. nun als Sonderausgaben oder Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen?
    Die Angaben im Internet sind sehr verwirrend.
    Laura

    #2
    AW: Erststudium als Sonderausgaben oder Werbungskosten

    Zitat von Laura709 Beitrag anzeigen
    -Kann ich studienbedingte Kosten , Sonderausgaben oder Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen?-
    Hallo Laura,

    vielleicht helfen diese Angaben aus der Eingabehilfe von ElsterFormular weiter?

    Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
    Hauptvordruck Einkommensteuer; Zeilen 47 und 48 __
    Aufwendungen für Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, soweit nicht bereits eine abgeschlossene nichtakademische Berufsausbildung vorangegangen ist, werden bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro jährlich als Sonderausgaben anerkannt. Sind bei Ihrem Ehegatten entsprechende Aufwendungen entstanden, können diese ebenfalls bis zu 4.000 Euro jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
    Zu den Ausbildungskosten gehören nicht nur Lehrgangs- und Studiengebühren sowie die Aufwendungen für Fachbücher und anderes Lernmaterial, sondern auch Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei einer auswärtigen Unterbringung. Für die Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte erhalten Sie regelmäßig eine Entfernungspauschale von 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer. Zweckgebundene steuerfreie Bezüge zur unmittelbaren Förderung der Ausbildung sind von den Aufwendungen abzuziehen.
    Entstehen die Aufwendungen für eine weitere Berufsausbildung, ein weiteres Studium, ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, kommt der Abzug als Werbungskosten in Betracht (vgl. die Erläuterungen zu Zeile 45 der Anlage N).
    BFH VI R5/10 v. 28.07.11

    MfG
    sarceda

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      #3
      AW: Erststudium als Sonderausgaben oder Werbungskosten

      Hallo sarceda,
      danke vielmals für die ausführliche Antwort. Aber ich habe mich undeutlich ausgedrückt. Ich hatte im Jahr 2011 nur 1200 Euro im ganzen Jahr als Einkommen (zusätzlich Unterstützung durch die Eltern). Ich muss für 2011 also keine Einkommenssteuer zahlen und kann auch keine Sonderausgaben geltend machen. Sorry, das ist mir in der Zwischenzeit klar geworden.
      Macht es denn Sinn, wenn ich es über Werbungskosten, also Verlustvortrag, versuche, in der Hoffnung, dass das in Zukunft dann doch möglich sein wird?
      Weitere Frage: Wie sieht es aus, wenn ich nach dem Bachelor noch den Master mache? Dann geht das doch nur über Werbungskosten, oder?
      Laura
      Zuletzt geändert von Laura709; 07.08.2012, 09:38.

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        #4
        AW: Erststudium als Sonderausgaben oder Werbungskosten

        Ich würde dann erstmal gar nichts machen. Wenn Sie heute Werbungskosten beantragen, werden diese abgelehnt, Erststudium sind aktuell Sonderausgaben. Sie müssten also in Einspruch gehen. 2011 verjährt ja erst zum 31.12.2016. Wenn sich die Rechtslage bis dahin ändert, können Sie immer noch eine Erklärung abgeben.

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