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Firmenwagen- 0,03%-Versteuerung und Werbungskosten vs. Fahrten zur Arbeitsstätte

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    Firmenwagen- 0,03%-Versteuerung und Werbungskosten vs. Fahrten zur Arbeitsstätte

    Hallo!

    Ich habe mich in diversen Foren zum Thema informiert (viele ähnliche Fragen gelesen) und hätte nun gerne eine Bestätigung zu meinen Angaben bevor ich meine Steuererklärung mit Elsterformular mache:

    Firmenwagen: 35.300,- Euro, zur vollen privaten Nutzung überlassen

    Abzug Gehaltsabrechung: 353,- Euro (1%-Regelung) + 518,91 Euro (0,03%x49km) abzgl. 70,- Euro Kraftstoffpauschale (AN) sowie 220,50 Euro Pauschalversteuerung (AG)

    Tatsächliche Fahrten zur Arbeitsstätte ca. 5-6 Mal im Monat (kann über Reisekostenabrechnung nachgewiesen werden, Rest Außendiensttätigkeit)

    Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich nun 2 Möglichkeiten:

    1. 0,03%-Regelung akzeptieren und in der Steuererklärung Werbungskosten für 230Tagex49kmx0,30Euro angeben = 3.381,- Euro

    2. Tatsächliche Fahrten nachweisen und so berechnen: 49kmx35300x0,002%x6Fahrten=34,59Euro p.m.x12 Monate=415,13 Dieser Betrag wird dann dem in der Gehaltsabrechung abgezogenen Betrag: 49kmx35300x0,03%=518,91Euro p.m.x12monate=6226,92 entgegengestellt und die Differenz von 5.811,79 Euro müsste dann "erstattet" bzw. einkommensmindernd angerechnet werden!?

    Fragen:
    1. Sind beide Möglichkeiten so richtig?
    2. Ist dann die 2. Möglichkeit tatsächlich besser für mich?
    3. Wie gebe ich die 2. Möglichkeit bei der Steuererklärung an?

    PS: Macht es Sinn die 49km angzugeben, da dies die vom AG genutzte Zahl ist oder soll ich die tatsächlichen, laut Routenplaner richtigen 54km nehmen?

    Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!

    Liebe Grüße

    Jasmin

    #2
    AW: Firmenwagen- 0,03%-Versteuerung und Werbungskosten vs. Fahrten zur Arbeitsstätte

    Zitat von Jasmin81 Beitrag anzeigen
    1. 0,03%-Regelung akzeptieren und in der Steuererklärung Werbungskosten für 230Tagex49kmx0,30Euro angeben = 3.381,- Euro
    Warum der Ansatz mit 230 Tagen, wenn nur an 5 Tagen pro Monat genutzt?

    Im Gegensatz zur 0,03%-Regelung (Pauschale bei üblicherweise 15 Tagen p.m.) ergibt sich bei Nutzung an nur 5 Tagen im Monate folgende Differenz:
    0,002/100*35300*49*(15-5)*12 = 4151,28EUR

    Diese Variante ist sicherlich günstiger als die Pauschale mit 0,03%.
    Um diesen Betrag müssen Sie m.E. Ihr steuerpflichtiges Gehalt reduzieren. Das kann in der ESt realisiert werden, indem in Anlage N bei der Lohnsteuerbescheinigung das Steuerbrutto entsprechend korrigiert wird.

    Diese Vorgehensweise müssen Sie dem FA aber gegenüber erläutern und nachweisen.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Firmenwagen- 0,03%-Versteuerung und Werbungskosten vs. Fahrten zur Arbeitsstätte

      Lieber Kent!

      Vielen Dank fr die Hilfe!

      Den Hinweis mit den Fahrten bei den Werbungskosten habe ich übernommen. Sind Sie sicher, dass ich einfach in der Lohnsteuerbescheinigung der Anlage N den Bruttolohn kürzen kann und eine Erläuterung beifügen kann. Ich würde dann meine betriebliche Dienstreisenübersicht als Nachweis befügen.

      Kann es trotzdem zu Problemen bei der Anerkennung kommen?

      Liebe Grüße

      Jasmin

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        #4
        AW: Firmenwagen- 0,03%-Versteuerung und Werbungskosten vs. Fahrten zur Arbeitsstätte

        Durch die Anwendung der Pauschalmethode (0,03%) hat der AG Ihrem Brutto einen zu hohen geldwerten Vorteil zugeschlagen. Wünschen Sie nun die günstigere Einzelbewertung nach tatsächlichen Fahrten (0,002% pro Fahrt), muss das Steuer-Brutto gekürzt werden.

        Sie können das in der genannten Weise beantragen, die Nachweise beilegen und extra erläutern. Falls das FA ablehnt, ggf. Einspruch einlegen und auf das BMF-Schreiben vom 01.04.2011 verweisen.

        Erläuterungen und Voraussetzungen für die Anwendung der sog. Einzelbewertung finden Sie auch hier:
        http://www.buchhalterprofi.de/blog/einzelbewertung-bei-dienstwagennutzung/
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Firmenwagen- 0,03%-Versteuerung und Werbungskosten vs. Fahrten zur Arbeitsstätte

          Aus diesem Sachverhalt entsteht eine weitere Frage, bei der ich auf eure Antworten gespannt bin!! Ich habe bei Anschaffung des Dienstwagens 5.600€ Eigenanteil Cash zugezahlt, dieser Betrag wird ja mit den 1% sowie den 0,03% (gesamt monatlich 490€) monatlich verrechnet. Ich musste also für 11,43 Monate (5.600€ / 490€) nicht versteuern.

          Nehme ich nun die tatsächlichen Fahrten nach der o.g. Formel als Grundlage, habe ich 960€ zuviel versteuert, was einem monatlichen Betrag von 410€ entspricht. Ich hätte beim tatsächlichen Ansatz also für 13,66 Monate (5.600€ / 410€) keine Steuer zahlen müssen. Folgende Fragen dazu.

          - Ist diese Problematik überhaupt bekannt, liege ich damit richtig?!
          - Wie errechne ich meinen Nachteil in Euro für die 2,23 Monate?!
          - Wie setzt man das in der Erklärung an?!

          Ich bin auf eure Antworten gespannt!!
          Gruß analyst1000

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            #6
            AW: Firmenwagen- 0,03%-Versteuerung und Werbungskosten vs. Fahrten zur Arbeitsstätte

            Ich versuche das erste mal die Steuererklärung meines Lebensgefährten zu machen und stolpere über die Firmenwagennutzung.

            Er hat einen Firmenwagen mit der 1% Regelung und ist im Außendienst tätig. Das Büro ist ein "häusliche genutztes Arbeitszimmer". Somit entstehen also nur Fahrten, während der Arbeitszeit, von zu Hause zum Kunden und zurück.

            Wie trage ich das, und wo, in der Steuererklärung ein?

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              #7
              AW: Firmenwagen- 0,03%-Versteuerung und Werbungskosten vs. Fahrten zur Arbeitsstätte

              Hallo Kerstin1987,

              Anlage N, Seite 2, ab Zeile 50.

              Mehr Infos gibt es hier; bei Google eingeben:

              anleitung est 2012 ( dann >> anklicken EINKOMMEMSTEUER - 2012 )

              lesen:
              Anleitung zur Einkommensteuererklärung >> Seite 21 >> ab Zeile 50



              gez. Hagen - Gronert

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