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Änderung von Kinderfreibeträgen [Elster Online-Portal]

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    Änderung von Kinderfreibeträgen [Elster Online-Portal]

    Im Oktober 2011 erhielt ich vom Finanzamt ein Schreiben, dass die Zahl der Kinderfreibeträge von bislang 3,0 auf 1,0 herabgesetzt wurde. Meine Kinder sind Jahrgang 1991, 1993 und 1995, befinden sich aber alle in Schulausbildung oder Studium. Darauf hin habe ich diese Zahl nach Vorlage entsprechender Ausbildungs- oder Schul-Bescheinigungen beim Finanzamt wieder herauf setzen lassen.

    Fragen:
    Muss ich nun damit rechnen, dass das Finanzamt die Zahl/Kinderfreibeträge zum Ende des Steuerjahres 2012 wieder nach unten korrigiert ?
    Bekomme ich dann einen Hinweis oder eine "unerledigte Aufgabe" im Elster Online-Portal ? Dies wäre wohl sinnvoll, damit der Steuerpflichtige auf diesen Verwaltungsakt rechtzeitig reagieren kann..
    Wo kann ich in meinem Portal erkennen, dass eine Korrektur der Steuerdaten durch das Finanzamt vorgenommen wurde ? Vorbereitend darauf wollte ich im Portal [Rubrik Dienste] einen Antrag auf Freischaltung zur Steuer-Kontoabfrage (nur mit Signaturkarte) ausfüllen. Hier gibt es aber keinen Link, die "Überschriften" selbst sind nicht verlinkt. Liegt das nun daran, dass wir unsere EkSt.-Erklärung über ein Lohnsteuerbüro erledigen lassen ?

    Ich habe im Portal hierzu auch keine Formulare entdecken können, die ich dann online an mein Finanzamt weiterleiten kann. Bin ich zu doof, oder geht das gar nicht ?

    Danke für jede hilfreiche Information.

    #2
    AW: Änderung von Kinderfreibeträgen [Elster Online-Portal]

    Im Elster-Online-Portal können Sie dazu nichts finden. Ich gehe davon aus, dass es bei Ihnen um die Daten für die Steuerabzugsmerkmale für den Arbeitgeber geht. Diese müssen Sie ab 2013 neu beantragen. Dies geht bereits ab Oktober 2012. Formulare dazu finden Sie über folgenden Link:

    http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/servlet/PB/menu/1319542_l1/index.htmlz.

    Die Freischaltung zur Steuerkontoabfrage hat damit nichts zu tun. Dort könnten Sie wie bei der Bank z. B. nur einen aktuellen Kontoauszug vom Finanzamt einsehen.

    Neu ab voraussichtlich November 2012 wird im ElsterOnlinePortal die Möglichkeit angeboten, dass Sie Ihre ELSTAM-Daten einsehen können. Dies sind die Daten für den Elektronischen Steuerabzug, die Ihr Arbeitgeber aktuell verwendet. Dazu müssen Sie im ElsterOnlinePortal mit Ihrer Identifikationsnummer registriert sein. Über Ihre aktuellen Daten erteilt Ihnen auch Ihr Finanzamt jederzeit Auskunft.
    Zuletzt geändert von ; 21.10.2012, 18:00.

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