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Steuererklärung rückwirkend für duales Studium

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    Steuererklärung rückwirkend für duales Studium

    Hallo zusammen,

    ich habe von 2007- 2010 ein duales Studium gemacht. Im Anschluss daran habe ich direkt angefangen zu arbeiten.

    Ich habe nun im Internet gelesen, dass ich Kosten, die während des dualen Studiums anfallen, als Werbungskosten in späteren Steuerklärungen absetzen kann (z.B. Fahrtkosten, Studiengebühren, Arbeitsmittel). Dies nennt man dann wohl Verlustfeststellungsbescheid. Für 2007 bis 2009 habe ich bisher noch keine Steuerklärung abgegeben. für 2010 und 2011 allerdings schon.

    Kann mir vielleicht jemand erklären, welche Formalien ich einhalten muss um nun rückwirkend noch die Kosten für das Studium anrechnen zu lassen?

    Ich hoffe ich habe alle relevanten Fakten zusammengetragen

    Gruß Maufine

    #2
    AW: Steuererklärung rückwirkend für duales Studium

    Vielleicht hilft das weiter:

    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass im Falle der freiwilligen Abgabe der Einkommensteuererklärung, der sogenannten Antragsveranlagung, eine Frist von 4 Jahren gilt. Für das Steuerjahr 2008 läuft in diesen Fällen die Frist zum Ende des Jahres 2012 aus. Wer, z.B. wegen hoher Werbungskosten, mit einer Steuererstattung für 2008 rechnet, sollte spätestens noch im Dezember seine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung rückwirkend für duales Studium

      FIGUL hat es bereits treffend erläutert:
      2007 ist Geschichte, Kosten aus dem Jahr sind nicht mehr relevat.
      2008 kann noch bis 31.12.2012 abgegeben werden, also sputen!

      Ob und inwiefern Verluste entstehen und vor- oder rücktragbar sind, mag ich nicht beurteilen, denn dieses Forum dreht sich um die Anwendung des Programms, nicht um die rechtliche Würdigung.

      Ausserdem ist es hier das Unterforum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung - für Arbeitgeber!
      Gruss (S)stiller
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        #4
        AW: Steuererklärung rückwirkend für duales Studium

        Maufine,
        sofern du für das Jahr 2008 tatsächlich Verluste geltend machen kannst, hoffe ich, du hast bereits die Steuererkärung 2008 abgeben, da die Frist heute (31.12.2012) abläuft. Im Zweifel abgeben und die Details nachreichen (Belege können ohnhein nachgereicht werden).

        Für 2009 hast du noch bis 31.12.2013 Zeit.

        Für 2010 und 2011 dürfte es i.d.R. zu spät sein, da du bereits Erklärungen abgegeben hast und ich vermute auch schon Steuerbescheider erhalten hast. Nach Ablauf der Einspruchsfrist von 1 Monat können Steuerveranlagungen nur noch geändert werden, wenn sie unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder bzgl. der zu ändernden Punkte vorläufig ergangen sind.

        Wenn aber für 2008 und 2009 noch Verluste deklariert werden können, dann werden die Verluste festgestellt und (sofern du vor 2008 keine Einkünfte hattest) vorgetragen, bis du wieder Einkünfte hast, also z.B. nach 2010 und die Veranlagungen werden entsprechend geändert.

        Grüße
        SafePirat

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