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Beiträge einer Rentenversicherung, die Pleite ist, steuerlich geltend machen?

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    Beiträge einer Rentenversicherung, die Pleite ist, steuerlich geltend machen?

    Hallo,

    kann man den Verlust an eingezahlten Beiträgen aus einer Insolvenz / Pleite / Lizenzentzug einer (privaten) Rentenversicherung in der Steuererklärung steuerlich geltend machen bzw. als Sonderausgaben o.ä. absetzen?

    Vorab schon mal vielen Dank für hilfreiche Tipps, Anmerkungen und Hinweise!

    Viele Grüße

    #2
    AW: Beiträge einer Rentenversicherung, die Pleite ist, steuerlich geltend machen?

    Haben Sie die Beitragszahlungen nicht bereits im Jahr der Zahlung steuerlich als Sonderausgabe - Vorsorgeaufwand geltend gemacht?

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      #3
      AW: Beiträge einer Rentenversicherung, die Pleite ist, steuerlich geltend machen?

      Hallo,

      vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Seit 2004 bis 2010 wurden Beiträge zu einer (zusätzlichen aufgeschobenen) Rentenversicherung gezahlt. Diese Beiträge wurden bisher noch nie als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht. Der Versicherung wurde die Erlaubnis zur Zeichnung weiterer Verträge entzogen. Die Versicherung befindet sich seit 2011 in der Abwicklung - bisher leider ohne Erfolg für die Versicherten. Kann der Ausfall der gezahlten Versicherungsbeiträge in irgendeiner Weise steuerlich geltend gemacht werden?

      Über weitere Antworten, sowie interessante Diskussionen, würde ich mich freuen!

      Vorab schon mal vielen Dank
      und schöne Grüße!

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        #4
        AW: Beiträge einer Rentenversicherung, die Pleite ist, steuerlich geltend machen?

        Nein. Ob jetzt Ihr Rentenversicherer, Ihr Arbeitgeber, Ihr Kunde oder der Lieferant Ihrer CD-Bestellung pleite geht, ist doch egal, der Verlust ist in jedem Fall Ihre Privatsache. Abgesehen davon würde sich aufgrund des Insolvenzverfahrens meist auch erst Jahre später herausstellen, ob Sie einen Totalverlust haben oder teilweise noch Geld bekommen.

        Einen Vorteil, wenn man das so sagen darf, haben Sie allerdings. Die Renteneinnahmen wären zu versteuern. Wenn Sie tatsächlich nichts erhalten, gibt es auch nichts zu versteuern.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Beiträge einer Rentenversicherung, die Pleite ist, steuerlich geltend machen?

          Davon mal abgesehen - ich bezweifle, daß es sich um eine Rentenversicherung handelte. Oft werden z. B. atypische stille Beteiligungen als "Rentenversicherung" verhökert, diese sind jedoch tatsächlich unternehmerische Engagements.
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Beiträge einer Rentenversicherung, die Pleite ist, steuerlich geltend machen?

            Ronald könnte Recht haben. Für Versicherungen gibt es m.E. einen Ausfallfonds (Protector), der bei Insolvenz einspringt. Das funktioniert so ähnlich, wie bei einer Bankenpleite, bei der die Sparer über z.B. den Einlagensicherungsfonds entschädigt werden.

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