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Werbungspauschale, Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mit Firmenwagen

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    Werbungspauschale, Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mit Firmenwagen

    Hallo,
    ich habe einen Firmenwagen mit privater Nutzung, den der Arbeitgeber mir mit der 1% Regelung und den entsprechenden Kilometern zur Arbeitsstätte versteuert.
    Die 1% Regelung ist in Ordnung, ich fahre jedoch öffentlich zur Arbeitsstätte und kann dies auch unter "Aufwendungen für Fahrten" (Bahnticket) angeben. Mir fehlt aber die Eingabe, um die bereits versteuerten Beträge für die PKW-Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit anzugeben und damit zu löschen. Es müssen doch die Annahmen des Arbeitgebers (Entfernung,...) zurückgenommen werden.
    Noch ein Hinweis: Ich habe ein personalisiertes Jahresticket, hat damit jemand Erfahrung?

    #2
    AW: Werbungspauschale, Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mit Firmenwagen

    Das müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.

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      #3
      AW: Werbungspauschale, Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mit Firmenwagen

      Vielen Dank für die Antwort, ist aber nicht möglich.
      Mein Arbeitgeber möchte sich nicht mit Steuerproblemen beschäftigen und versteuert daher grundsätzlich bei Firmenfahrzeugen die 1% plus den Arbeitsweg. Damit soll vermieden werden, dass z.B. bei Nichtanerkennung meines "Problems" rückwirkend neue Gehaltsabrechungen erstellt werden müssen. Auch um Abrechnungen nach Fahrtenbuch darf sich jeder selbst kümmern. Habe ich so akzeptiert.

      Einen Vorschlag habe ich inzwischen gefunden: Einfach das Bruttogehalt von der Lohnsteuerabrechnung um den "gewünschten" Betrag kürzen und in Elster eintragen, Begründung hinterschicken. Dies scheint mir doch gewagt, da die Daten ja auch elektronisch vom Arbeitgeber übermittelt wegen...

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        #4
        AW: Werbungspauschale, Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mit Firmenwagen

        Damit macht Ihr Arbeitgeber sich die Sache leicht. In § 8 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes heißt es im Satz 3 dazu:
        Kann das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert in Satz 2 für jeden Kalendermonat um 0,03 Prozent des Listenpreises im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

        Entscheidend ist das "Kann", auch wenn Sie den Wagen nicht nutzen, Sie hätten die Möglichkeit. Und damit ist die Besteuerung des geldwerten Vorteils rechtens und kann imho nicht im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung rückgängig gemacht werden.

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          #5
          AW: Werbungspauschale, Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mit Firmenwagen

          Vielen Dank für die schnelle Antwort! Die Lösung sieht nun wie folgt aus:
          Der Arbeitgeber bescheinigt mir den versteuerten Vorteil (Kilometer, Listenpreis), dies lege ich der Erklärung bei. Zusätzlich mache ich weitere Werbungskosten in Höhe der (meiner Meinung nach) zu viel gezahlten Steuer geltend und sende auch noch die Unterlagen für mein personalisiertes Jahresticket mit. Mal sehen, ob das "Kann" so hart ausgelegt wird. Ich kann ja nicht gleichzeitig Bahn und Auto benutzen.
          Ich werde das Ergebnis hier kundtun...

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