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Pendlerpauschale bei tagesgenauer Pauschalversteuerung des Firmenwagens (0,002 %)

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    Pendlerpauschale bei tagesgenauer Pauschalversteuerung des Firmenwagens (0,002 %)

    Hallo,

    Ich habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung 2012, genauer zu den Werbungskosten: Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale):

    Ich habe 2012 meine Arbeitsstätte an 185 Tagen aufgesucht. Davon habe ich an 110 Tagen einen Firmenwagen benutzt, den mir mein Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassen hat, und an den restlichen 75 Tagen bin ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder mit Kollegen zur Arbeit gekommen. Für die Entfernungspauschale wäre es ja eigentlich egal, wie ich zur Arbeit gekommen bin, hätte ich mich nicht entschieden den geldwerten Vorteil des Firmenwagens 2012 pauschal mit der neuen 0,002 %- Regelung zu versteuern.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, hat mein Arbeitgeber beim Steuerabzug für die 110 Tage, an denen ich tatsächlich mit dem Firmenwagen zur Arbeit gefahren bin, bereits die Entfernungspauschale gegengerechnet. Ich darf die Entfernungspauschale also nur noch für die restlichen 75 Tage ansetzen.

    Trage ich jetzt in ElsterFormular einfach "75" hinter "aufgesucht an" ein und füge der ESt2012 die Bescheinigung meines Arbeitgebers über die tatsächlichen Fahrten bei? Oder wie ist das Formular richtig auszufüllen?

    Viele Grüße
    Tobi K.

    #2
    AW: Pendlerpauschale bei tagesgenauer Pauschalversteuerung des Firmenwagens (0,002 %)

    Hallo Tobi,

    >>>Ich darf die Entfernungspauschale also nur noch für die restlichen 75 Tage ansetzen.

    Nein, für alle Tage.

    Die Entfernungspauschale mindert dein steuerpflichtiges Einkommen (Werbungskosten), die Pauschalversteuerung hingegen erhöht es. Daher hat das eine mit dem anderen eigentlich nichts zu tun.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Pendlerpauschale bei tagesgenauer Pauschalversteuerung des Firmenwagens (0,002 %)

      Hallo Stefan,

      Danke für deine schnelle Antwort. Noch einmal kurz zur Klärung: Mit "Pauschalversteuerung des Firmenwagens" meine ich, dass mein Arbeitgeber den als Werbungskosten anzurechnenden Teil der Fahrtkosten (30 Cent pro Kilometer) bereits pauschal (mit 15 %) versteuert hat. Die Pauschalversteuerung _mindert_ also meinen zu versteuernden geldwerten Vorteil um genau diesen Betrag (30 Cent pro Kilometer pro Tag, an dem ich auch tatsächlich mit dem Firmenwagen zur Arbeit gefahren bin).

      Bei der alten 0,03 %-Regelung (ohne Erfassung der tatsächlichen Fahrten) hätte ich deshalb einfach gar nichts bei den Werbungskosten eingetragen, da ich die Entfernungspauschale nicht doppelt geltend machen kann. Kann mir vielleicht jemand, der pauschal nach der alten 0,03 %-Regelung versteuert, sagen, ob das schon falsch ist. Tragt ihr auch bei der alten 0,03 %-Regelung alle Tage in das Formular ein und das Finanzamt erkennt selbstständig, dass euer Arbeitgeber bereits pauschal versteuert hat? In diesem Fall würde ich die ganzen 185 Tage eintragen und mit dem Nachweis über die tatsächlichen Fahrten für das Finanzamt nachvollziehbar dokumentieren, dass ich nur an 110 Tagen tatsächlich mit dem Firmenwagen zur Arbeit gefahren bin.

      Danke
      Tobi

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        #4
        AW: Pendlerpauschale bei tagesgenauer Pauschalversteuerung des Firmenwagens (0,002 %)

        Ja, mach das so und Beleg die Zugfahrten, für die es dann auch die pauschale gibt
        Mit freundlichen Grüßen,
        Koschte

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          #5
          AW: Pendlerpauschale bei tagesgenauer Pauschalversteuerung des Firmenwagens (0,002 %)

          Eigentlich sollte der Arbeitgeber doch _Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte_ in der LStB Nr.18 gesondert ausweisen.
          Dieser ausgewiesene Betrag (nicht im Steuer-Bruttolohn enthalten) wird von Ihren Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale für 185 Tage) abgezogen. Der dann noch verbleibende Betrag stellt absetzbare Werbungskosten dar, also genau dass, was Sie erklären möchten.

          So zumindest habe ich es hier verstanden:
          http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-10103.xhtml?currentModule=home
          Zuletzt geändert von Kent; 07.02.2013, 09:22.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Pendlerpauschale bei tagesgenauer Pauschalversteuerung des Firmenwagens (0,002 %)

            Vielen Dank, Kent. Stimmt genau.

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