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Zahnzusatzversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand?

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    Zahnzusatzversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand?

    Hallo,
    ich bin gesetztlich krankenversichert, habe aber privat eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Dass die Krankenkassen-Beiträge in Zeile 12 gehören, weiß ich. Wo muss ich aber die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung eintragen? In Zeile 30, weil ich gesetzlich versichert bin und dort von "Zusatzversicherungen" die Rede ist oder in Zeile 35, weil es sich schließlich um Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung handelt?
    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Zahnzusatzversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand?

    Es spricht zu ihnen die manchmal recht hilfreiche Eingabehilfe:

    Beiträge für Wahlleistungen und zu Zusatzversicherungen an die gesetzliche Krankenversicherung tragen Sie bitte in der Zeile 30, an die private Kranken- / Pflegeversicherung in den Zeilen 35 und 36 ein.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Zahnzusatzversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand?

      Vielen Dank für die Antwort.
      Allerdings hatte ich den Hilfetext so verstanden, dass Beiträge zu Zusatzversicherungen, die ich bei meiner Krankenkasse abschließe, in Zeile 30 einzutragen sind und Beiträge, die ein privat Krankenversicherter für Zusatzleistungen (z.B. Chefarztbehandlung) aufwendet, in Zeile 35. Den Fall, dass ein GKV-Pflichtmitglied - ausschließlich - eine Zusatzversicherung im Block "Private Kranken-/Pflegeversicherung" einzutragen hat, kann ich dort nicht herauslesen. Zudem bleibt die Frage, ob er das tatsächlich darf, da über der Zeile 31 der Hinweis auf die Datenübermittlung enthalten ist. Bei Beiträgen zur Zahnzusatzversicherung findet diese aber definitiv nicht statt.

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        #4
        AW: Zahnzusatzversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand?

        Hallo Picard777,

        hat sich an der Auffassung, welche ich im Beitrag Auslandsreisekrankenversicherung / Auslandskrankenversicherung / Auslands-KV

        obwohl ( zusätzliche ) Auslandsreisekrankenversicherungen / Auslandskrankenversicherungen / Auslands-KV idr private Versicherungen sind, ist die Eintragungsmöglichkeit abhängig von der zugrunde liegenden Krankenversicherung.
        Gesetzlich oder freiwillig gesetzlich Versicherte nehmen ihre Eintragung für die Einkommensteuererklärung 2010 in Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 30 vor.
        Privat Versicherte nehmen ihre Eintragung für die Einkommensteuererklärung 2010 in Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2, Zeile 35 vor.

        ( https://www.st-verbund.de/uploads/downloads/Aktuelles%20Steuerrecht%20012011.pdf S. 77 )
        ( https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=28151 s. Beiträge von Kloebi und Falzo vom 23.02.2011 )

        ( https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?27313-Auslandskrankenversicherung-Krankenhaustagegeldversicherung&p=126265 )

        gepostet hatte, etwas geändert, - abgesehen von den Zeilennummern?
        Ich unterstütze die Meinung des TE und möchte nicht die Plausibilitätsfehler sehen, die bei andersartiger Eintragung kommen.
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: Zahnzusatzversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand?

          Ich drücke es mal so aus: Aus dem Hilfetext geht m.E. klar hervor, dass das in Zeile 35 hineingehört, da ich sie so verstanden habe, dass Sie die Zusatzversicherung bei einer PRIVATEN KV abgeschlossen haben. Wo sie es sagen, muss ich ihnen allerdings vollkommen recht geben, dass das mit der Erlaubnis mit der Datenübermittlung nicht passt.

          Fakt ist allerdings auch, dass bei beiden Eintragungen das steuerliche Ergebnis exakt identisch ist. Darüber hinaus erreichen Sie wie die meisten Leute vermutlich die Höchstbeträge schon mit der Basisversorgung, so dass es allein deshalb schon Jacke wie Hose sein dürfte. Ich neige zwar nach wie vor eher etwas zu Zeile 35, weil es halt eine PRIVATE KV ist. aber probieren Sie es aus, ob Elsterformular bei der Plausbilität meckert. Falls ja, nehmen Sie die Zeile 30.

          @DC1961-1: Im Prinzip hat sich Nichts mir Bekannte geändert AUßER halt der Eingabehilfe (?). Ich muss zugeben, ich bin da mittlerweile unsicher geworden.
          Zuletzt geändert von Picard777; 25.02.2013, 23:05.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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