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Unterhalt für volljähriges Kind ?

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    Unterhalt für volljähriges Kind ?

    Meine Tochter ist im November 2012 volljährig geworden . Ich zahle Unterhalt.

    Ich verstehe die Anlage "Unterhalt" nicht so ganz.

    Meine Tochter wohnt zusammen mit ihrer verheirateten Mutter und deren Ehegatten sowie ihre Schwester in einer gemeinsamen Wohnung .

    Da ich ja nur für sie Unterhalt bezahle, bin ich mir nicht sicher, ob ich in Feld 6 der Anlage nun 1 oder 4 Personen eintragen muß.

    Ich zahle für die minderjährige Tochter zwar auch Unterhalt, nur ist dieser ja , soweit ich heraus gefunden habe, nicht in der Steuererklärung anzugebe.

    Wie ist es mit Feld 37 (Hatte jemand für diese Person Anspruch auf Kindergeld ?).

    Da sie 18 ist bekommt sie das Kindergeld selbst ausgezahlt ??? Muss ich hier was eintragen ?? Ist mit "jemand" auch sie selbst gemeint ?
    Zuletzt geändert von viking0471; 28.02.2013, 01:20. Grund: neue erkenntnisse

    #2
    AW: Unterhalt für volljähriges Kind ?

    Vorfrage ist natürlich, ob Anspruch auf Kindergerld oder Kinderfreibetrag besteht. Die Volljährigkeit ist grundsätzlich erst einmal uninteressant abgesehen davon, dass für Minderjährige keine weiteren Voraussetzungen vorliegen müssen.

    Schauen Sie sich erst einmal § 32 Abs. 4 EStG an, ob auch im Dezember für die dann Volljährige noch Anspruch auf Kindergeld bestand. Wenn Sie das nicht wissen, müssen Sie sich bei Ihrer Ex erkundigen schon aus Eigeninteresse, da das ja Einfluss auf Ihre Unterhaltspflicht bzw. dessen Höhe haben dürfte. Wenn tatsächlich dann für Dezember kein Kindergeldanspruch mehr bestand, DANN können Sie sich die Anlage Unterhalt FÜR DIESEN EINEN MONAT mal näher zu Gemüte führen. UND DANN kommt ja das nächste Thema, nämlich z.B. die Frage nach Einkünften und Bezügen Ihrer Tochter.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Unterhalt für volljähriges Kind ?

      sie bekommt ihr Kindergeld selbst ausgezahlt !

      Es wird vom Unterhaltsbetrag abgezogen ?? Kann ich das dann überhaupt geltend machen ??

      Kommentar


        #4
        AW: Unterhalt für volljähriges Kind ?

        Wenn sie selbst Kindergeld bekommt, kannst du die Anlage Unterhalt in die Tonne treten. Nur die Anlage Kind ist für dich relevant. Dort wird u.a. nach Deinem Kindergeldanspruch gefragt. Dort kommt dann das hälftige Kindergeld rein, was Deine Tochter bekommt, denn Du hast ja selbst einen rechtlichen Anspruch darauf, denn Du durch Abzug von Deinem Unterhaltsbetrag auch tatsächlich bekommst.

        Die Anlage Unterhalt betrifft nur Personen, für die NIEMAND einen Anspruch auf Kindergeld hat. Das trifft bei Euch aber ja nicht zu.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          AW: Unterhalt für volljähriges Kind ?

          Hallio,

          muss ich da trotzdem die Hälfte eintragen oder wie ist das ?

          Okay das ist gut, denn bei der Anlage Unterhalt gibt es wohl ein Problem mit der software.

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            #6
            AW: Unterhalt für volljähriges Kind ?

            Zitat von viking0471 Beitrag anzeigen
            muss ich da trotzdem die Hälfte eintragen
            Genau so ist es

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Dort kommt dann das hälftige Kindergeld rein

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