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    Firmenweagen eintragen

    Hallo zusammen,

    ich bin seit Mitte 2012 in einem neuen Unternehmen tätig und hab hierfür einen Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung, gestellt bekommen. Hierfür habe ich das letzte halbe Jahr natürlich auch ein Fahrtenbuch, um meine privaten und geschäftlichen Fahrten zu unterteilen, geführt. Das Fahrzeug wird, wie gewohnt, mit der 1%-Klausel versteuert.

    Nach Prüfung des Fahrtenbuch habe ich festgestellt, dass ich im letzten halben Jahr das Fahrzeug nur zu 2,89% privat genutzt habe.

    Wie und wo trage ich diese Daten in der Lohnsteuererklärung korrekt ein, um diese geltend zu machen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab.

    #2
    AW: Firmenweagen eintragen

    Zitat von maxim85 Beitrag anzeigen

    Wie und wo trage ich diese Daten in der Lohnsteuererklärung korrekt ein, um diese geltend zu machen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab.
    Nicht in der Lohnsteuererklärung sondern in N ab Zeile 31, Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, da steht auch Firmenwagen (ankreuzen). Dort dann eben die privat, einfach gefahrenen Km eintragen.

    MfG
    sarceda

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      #3
      AW: Firmenweagen eintragen

      Danke für die Antwort.

      Dort trage ich also nur meine privat gefahren Km ein? Wie wird das anhand dieser Daten errechnet?

      Für das erste Halbjahr 2012, also ich noch mein Privatfahrzeuge für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätten genutzt habe, kann ich dort auch meine Fahrtkosten geltend machen? Also beides eintragen?

      Sorry, falls die Fragen komisch sind, aber ich verstehs einfach nicht ganz und mach das zum ersten Mal.

      Danke.

      Kommentar


        #4
        AW: Firmenweagen eintragen

        Zitat von maxim85 Beitrag anzeigen
        Danke für die Antwort.

        Dort trage ich also nur meine privat gefahren Km ein? Wie wird das anhand dieser Daten errechnet?

        Für das erste Halbjahr 2012, also ich noch mein Privatfahrzeuge für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätten genutzt habe, kann ich dort auch meine Fahrtkosten geltend machen? Also beides eintragen?

        Sorry, falls die Fragen komisch sind, aber ich verstehs einfach nicht ganz und mach das zum ersten Mal.

        Danke.
        Hallo,

        vor Anlage N, Zeile 40 ist eine Schaltfläche - hinzufügen - draufklicken und privatenPkw eintragen. Ist ja auch ein anderes Kennzeichen.

        MfG
        sarceda

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          #5
          AW: Firmenweagen eintragen

          Zitat von sarceda Beitrag anzeigen
          Nicht in der Lohnsteuererklärung sondern in N ab Zeile 31, Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, da steht auch Firmenwagen (ankreuzen). Dort dann eben die privat, einfach gefahrenen Km eintragen.

          MfG
          sarceda

          Hallo!
          Ich finde dort keine Möglichkeit, etwas anzukreuzen. Ist das bei der Steuer für 2013 woanders? Aber wo?

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            #6
            AW: Firmenweagen eintragen

            Hierfür habe ich das letzte halbe Jahr natürlich auch ein Fahrtenbuch, um meine privaten und geschäftlichen Fahrten zu unterteilen, geführt.
            Verfahren nach Nummer 1: 1% vom Listenpreis+ 0,03% je km W/A
            Verfahren nach Nummer 2: Fahrtenbuch

            Auszug aus den Lohnsteuerrichtlinien:

            1 Der Arbeitgeber muss in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer die Anwendung eines der Verfahren nach den Nummern 1 und 2 für jedes Kalenderjahr festlegen; das Verfahren darf bei demselben Kraftfahrzeug während des Kalenderjahres nicht gewechselt werden. 2 Soweit die genaue Erfassung des privaten Nutzungswerts nach Nummer 2 monatlich nicht möglich ist, kann der Erhebung der Lohnsteuer monatlich ein Zwölftel des Vorjahresbetrags zugrunde gelegt werden. 3Nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses ist der tatsächlich zu versteuernde Nutzungswert zu ermitteln und eine etwaige Lohnsteuerdifferenz nach Maßgabe der §§ 41c, 42b EStG auszugleichen. 4Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ist der Arbeitnehmer nicht an das für die Erhebung der Lohnsteuer gewählte Verfahren gebunden; Satz 1 2. Halbsatz gilt entsprechend.

            Wenn das Fahrtenbuch erst ab Mitte 2013 geführt wurde, der Wagen aber das ganze Jahr zur Verfügung stand, wird sich 2013 steuerlich nichts mehr machen lassen.

            Wenn ein ganzjährig geführtes Fahrtenbuch zu einem geringerem Sachbezug führt, als die Pauschalmethode, hat das eine Reduzierung des Bruttolohns zur Folge.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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