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VL Sperrfirst - Frage dazu.

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    VL Sperrfirst - Frage dazu.

    Hallo zusammen,

    habe dieses Jahr meine erste Steruerklärung mit dem Elsterprogramm gemacht und heute habe ich den Steuerbescheid erhalten.
    Habe alles richtig gemacht

    Jetzt hab ich eine Frage zu der VL und der dazugehörigen Sperrfrist.

    Die Sperrfrist beträgt 7 Jahre ( bei mir also 2019 ) und 40 Euro ( Azubi ).

    Die 40 Euro habe ich nicht erhalten sondern sind eingefroren.
    Ich erhalte Sie nach den 7 JAhren.

    Meine Fragen dazu:

    was passiert wenn ich den Baussparvertrag vorher küdnige und das Geld vom Vertrag erhalte ?

    Wie bekommt man nach den 7 JAhren die VL vom Finanzamt?

    Danke für die Unterstützung.

    #2
    AW: VL Sperrfirst - Frage dazu.

    Wenn es eine ganz normale Kündigung des Bausparvertrages ist, bekommen Sie -natürlich- die Sparzulage GAR NICHT. Die Sparzulage ist dazu gedacht, bestimmte Sparformen und dabei z.B. das Ansparen von Guthaben zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung zu förden. Wenn Sie einfach so das aber nicht mehr wollen und kündigen, weshalb soll der Staat das dann unterstützen ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: VL Sperrfirst - Frage dazu.

      OK , verstanden.
      Ich habe irgendwo was dazu gelesen. Da stand dann , wenn man vorzeitig kündigt muss man die 40 Euro pro Jahr zurückzahlen !?

      Wie kann das sein , wenn man gar nichts erhalten hat?

      Die 40 Euro stehen nur auf meinem Steuerbescheid, erhalten habe ich sie aber nicht.

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        #4
        AW: VL Sperrfirst - Frage dazu.

        Da Sie die 40 EUR nicht bekommen haben, werden Sie diese dann endgültig nicht bekommen. Nicht Ausgezahltes muss logischerweise auch nicht zurückgezahlt werden.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: VL Sperrfirst - Frage dazu.

          Alles klar. Danke und einen schönen Sonntag.

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