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Steuerabzugsmerkmale und Lohnsteuerermäßigung, Freibeträge

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    Steuerabzugsmerkmale und Lohnsteuerermäßigung, Freibeträge

    Hallo,
    ich habe hier bei Elster festgestellt, dass meine Steuerabzugsmerkmale hinsichtlich der Steuerklasse nicht korrekt sind. Es steht hier Stkl. 1 drin, aber auf dem Formular vom Finanzamt "Information über die erstmals....." steht korrket Stkl. 2 drauf.

    Jetzt habe ich beim Finanzamt angerufen und die Dame sagte mir, dass ich einen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen soll.
    Fragen:
    für welches Jahr? Einkommenststeuererklärung muss ich für 2012 machen.
    wie soll ich das ausfüllen? Da wird ja nach den vorraussichtlichen Einkünften gefragt usw. woher soll ich das wissen, oder kommt da jetzt meinen Rente 2013 rein?
    Ich verstehe das nicht. Hat das was mit Freibeträgen zu tun? Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Muss ich überhaupt Freibeträge eintragen? Ich bin behindert, alleinerziehend mit einem Kind. Und wenn ich Freibeträge eintragen lasse, dann wie und wo? Ich gebe doch meine "Belastungen in der Einkommensteuererklärung an. Ich weiß auch gar nicht so recht, wie sich Freibeträge auf die Steuer auswirken. Ist das jetzt gut oder schlecht. Sorry, aber ich bin jetzt total verwirrt und verunsichert.
    Ich habe meine "Erklärung bisher immer alleine gemacht, aber nun .... Es wäre nett, wenn mir jetzt jemand auf die Sprünge helfen kann.
    Vielen Dank.
    Nikola

    #2
    AW: Steuerabzugsmerkmale und Lohnsteuerermäßigung, Freibeträge

    Mit dem Lohnsteuerermäßigungsantrag 2013 (2012 ist ja schon rum) beantragen sie Freibeträge (oder auch die Stkl. II). Das ist freiwillig. Das mit den voraussichtlichen Einkünften können sie auch frei lassen.

    Mit dem Freibetrag werden ihnen im Laufe des Jahres weniger Steuern abgezogen. Mit dem Freibetrag verpflichten sie sich jedoch eine Jahreseerklärung abzugeben.

    Die Steuer die mit der Einkommensteuererklärung festgesetzt wird, hat damit erstmal nichts zu tun. Sie erhalten am Jahresende nur eine geringere Erstattung, wenn ihnen unterm Jahr bereits weniger einbehalten wurde.

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