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Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 55 und 56 bei Mini Job

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    Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 55 und 56 bei Mini Job

    Hallo,

    ich quäle mich gerade durch meine Steuererklärung.

    Und folgendes ist mir unklar.
    Es bestand 2012 keine gesetztliche Rentenversicherungspflicht aus der aktiven Tätigkeit.
    Zeile 55: Mini Job (über Lohnsteuerkarte mit Betragsaufstock Rentenversicherung) <- Ja
    Zeile 56: Aufgrund der genannten Tätigkeit bestand hingegen eine Anwartschaft auf Altersversorung <- Nein

    Müsste Zeile 56 nicht ja rein? Anwartschaft bedeutet doch das ich durch meine freiwillige Aufstockung der Rentenversicherung Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung erhalte.

    Ich kann an der Stelle aber kein Ja eintragen eventuell liegt aber der Fehler schon vorher da man ja wieder zur Eintrag der Lohnsteuerkarte kommt wenn man das ändern will. Da finde ich aber keinen Fehler.

    Danke für eure Hilfe.

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 55 und 56 bei Mini Job

    Hallo,

    schau mal Zeile 10 Seite 1 Vorsorgeaufwand geringfügige Beschäftigung
    (Hinweise beachten).
    Zeilen 55,56 kommen imho für dich nicht in Betracht

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 55 und 56 bei Mini Job

      Hallo FIGUL,

      Zeile 10 ist leer. Da ja in Zeile 22 Lohnsteuerbescheinigung der Arbeigtgeberanteil zur gesetztlichen RV bzw. Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 Zeile steht.

      Dann würde es doch doppel erscheinen.

      Gruß Jette

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 55 und 56 bei Mini Job

        Hallo jette-anna,

        wenn der AG seine Beiträge in der Zeile 22 bescheinigt hat, dürfen diese natürlich nicht doppelt erscheinen, eine Eintragung in Zeile 22 erfordert natürlich zwingend einen Eintrag in Zeile 23 mit deinem Arbeitnehmeranteil.
        Weitere Eintragungen sind nicht nötig was die Zeilen 55 usw. betrifft.
        Aber bei einem Minijob wäre es schon korrekt wie FIGUL schrieb, der Beitrag des AG gehört in Zeile 10 auf Seite 1 und dein Beitrag in Zeile 6 auf Seite 1.

        Tschüß

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          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 55 und 56 bei Mini Job

          Der Betrag der in Zeile 6 soll steht aber schon in Zeile 4 und der in Zeile 10 steht schon in Zeile 8 wurde in die Anlage Vorsorgeaufwand automatisch aus der Lohnsteuerkarte übernommen. Also stehen jetzt die Beträge ja doppelt drin.



          Wenn keine Einträge in den beiden Zeilen notwendig sind wie bekomme ich die vorhandenen wieder raus??? Oder sind die die drin sind so ok?

          Zeile 55: Mini Job (über Lohnsteuerkarte mit Betragsaufstock Rentenversicherung) <- Ja
          Zeile 56: Aufgrund der genannten Tätigkeit bestand hingegen eine Anwartschaft auf Altersversorung <- Nein

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            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 55 und 56 bei Mini Job

            Hallo jette-anna,

            also doppelt dürfen sie nicht drin sein.
            Wenn du also die Daten der Lohnsteuerbescheinigung abgetippt hast stehen die Angaben in Zeile 4 (Arbeitgeberbeitrag) und in Zeile 8 (dein Beitrag).
            Dann lasse es so und die Plausi ist zufrieden. Um die Angaben aus den ausgegrauten Zeilen zu entfernen, müsstest du sie auf der Anlage N aus der Lohnsteuerbescheinigung rausnehmen.
            Korrekt wären wie auch schon FIGUL schrieb und meiner Meinung nach die Zeilen 10 für AG-Beitrag und dein Beitrag in Zeile 6.

            Tschüß

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