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"...sowohl ein Kinderfreibetrag wie der Abzug von Unterhaltsleistungen beantragt."

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    "...sowohl ein Kinderfreibetrag wie der Abzug von Unterhaltsleistungen beantragt."

    Hallo Fories,
    vielleicht kann mir jemand helfen. Seit 2009 mache ich meine Steuererklärung immer selbst über das "Elster-Programm". Bisher hat das auch immer ohne Probleme funktioniert, jedoch ist die Situation 2012 eine Andere gewesen. Meine Tochter lebt ab dem 01.09.2012 bei Ihrer Mutter. Seit diesem Zeitpunkt zahle ich also auch für meine Tochter regelmäßig Unterhalt. Ich habe alle Daten eingegeben und bekomme bei der Steuerberechnung im Programm folgende Meldung:

    "EHW Elster-Hinweise
    Für mindestens ein Kind wurde für denselben Zeitraum sowohl ein Kinderfreibetrag wie der Abzug von Unterhaltsleistungen beantragt. Bitte prüfen!"

    Hat jemand eine Idee, wo ich entweder was falsch eingetragen habe oder ein Häkchen zuviel bzw. zuwenig gesetzt habe?

    #2
    AW: "...sowohl ein Kinderfreibetrag wie der Abzug von Unterhaltsleistungen beantragt.

    Die Eingabehilfe von Elsterformular beginnt bei der Anlage Unterhalt mit folgendem Hinweis:

    Haben Sie bedürftige Personen unterhalten,
    für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hat und...

    Kinderfreibetrag und Kindergeld schliessen somit den Abzug von Unterhaltszahlungen an Kinder aus.

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      #3
      AW: "...sowohl ein Kinderfreibetrag wie der Abzug von Unterhaltsleistungen beantragt.

      Ups...das ging aber schnell. Vielen Dank. Also verstehe ich das richtig, dass diese Meldung korrekt ist und kein Fehler darstellt?
      Unter Punkt 6 habe ich "2" eingegeben
      Bei Höhe und Zeitraum habe ich den gesamten Unterhalt eingetragen, auch wenn ein Kind nur 4 Monate Unterhalt erhalten hat, weil es den anderen Zeitraum bei mir lebte.
      Korrekt?
      Zuletzt geändert von pf22s; 17.03.2013, 19:07. Grund: Ergänzung

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        #4
        AW: "...sowohl ein Kinderfreibetrag wie der Abzug von Unterhaltsleistungen beantragt.

        Hallo,
        da scheint ein Missverständnis von deiner Seite vorzuliegen.
        Zitat Korsika aus der Eingabehilfe

        -Kinderfreibetrag und Kindergeld schliessen somit den Abzug von Unterhaltszahlungen an Kinder aus-

        Also kein Abzug Unterhalt und keine Anlage Unterhalt

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: "...sowohl ein Kinderfreibetrag wie der Abzug von Unterhaltsleistungen beantragt.

          Aber trotzdem die Anlagen ausfüllen?
          Hauptvordruck
          Anlage Kind 1
          Anlage Kind 2
          Anlage N
          Anlage Unterhalt
          Anlage Vorsorgeaufwand (ist automatisch drin)

          Vielen Dank für die schnellen Antworten.

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            #6
            AW: "...sowohl ein Kinderfreibetrag wie der Abzug von Unterhaltsleistungen beantragt.

            Wenn Sie Kindergeld bekommen müssen Sie nur die Anlage Kind ausfüllen. Die Anlage U benötigen Sie nicht, da in diesem Fall keine Unterhaltszahlungen anerkannt werden können.

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              #7
              AW: "...sowohl ein Kinderfreibetrag wie der Abzug von Unterhaltsleistungen beantragt.

              Verstehe. Aber für meine Tochter habe ich nur bis 31.08. Kindergeld bekommen. Ab dem 01.09. ging das Kindergeld an die Mutter, da meine Tochter ab diesen Zeitpunkt dort lebt. Trotzdem die Anlage Unterhalt weglassen?

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                #8
                AW: "...sowohl ein Kinderfreibetrag wie der Abzug von Unterhaltsleistungen beantragt.

                Sobald Kindergeld gezahlt wird gibt es keine Abzugsmöglichkeit für Unterhaltsaufwendungen, egal, welcher Elternteil das Kindergeld bezieht.

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                  #9
                  AW: "...sowohl ein Kinderfreibetrag wie der Abzug von Unterhaltsleistungen beantragt.

                  Ich kann den Blog an dieser Stelle schließen und möchte mich für die unglaublich schnellen Antworten bedanken. Als absoluter Leihe im Steuerdschungel habe ich es wahrscheinlich nicht geschnallt, was Ihr mir erklären wolltet. Ich war eben spontan beim Finanzamt und mein Anliegen dort auch geschildert. Peinlich guck, die Anlage Unterhalt trifft nur zu, wenn es um Zahlungen an den getrennt oder geschiedenen Partner geht und hat nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun. Lach, dass habe ich gleich kappiert. Also nochmal danke.

                  VG
                  Patrick

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                    #10
                    AW: "...sowohl ein Kinderfreibetrag wie der Abzug von Unterhaltsleistungen beantragt.

                    vielleicht doch noch mal ergänzend: Es gibt eine Anlage Unterhalt (für die Unterstützung bedürftiger Personen) und eine Anlage U (für geschiedene/dauernd getrennt lebende Ehegatten). Das sind zwei verschiedene Dinge.

                    Wenn (irgendjemand) für ein Kind Anspruch auf Kindergeld hat, kommt eine Unterstützung in Anlage Unterhalt nicht in Betracht. Erst dann, wenn das Kind über 25 ist und keine oder wenige eigene Einkünfte hat (z. B. Student) käme eine Unterstützung über die Anlage Unterhalt in Frage. So lange Kindergeld bezogen wird, ist die Anlage Kind auszufüllen und die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtung mit dem hälftigen Kindergeldanspruch bzw. Kinderfreibetrag abgegolten.

                    Ggf. kommt in Jahren, in denen das Kind 25 wird, monatlich aufgeteilt die Anlage Kind und die Anlage Unterhalt in Betracht. (Bsp. Kind hat am 14.02.87 Geburtstag= Januar, Februar Anlage Kind, Anlage Unterhalt März-Dezember für VZ12)

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