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Freistellungsauftrag 2012 versäumt!

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    Freistellungsauftrag 2012 versäumt!

    Hallo. Ich habe es versäumt, bei der Bank ein Freistellungsauftrag zu erstellen.
    Muss ich in der Anlage KAP den fehlenden bzw nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag angeben? Oder reicht es, wenn ich einfach die Werte eintrage, die ich von der Bank (Steuerbescheinigung) erhalten habe?
    Rechnet das FA dann die zuviel gezahlten Steuern automatisch aus?

    Vielen Danke Vorab für eine Rückinfo!!

    #2
    AW: Freistellungsauftrag 2012 versäumt!

    Hallo,

    >>>Muss ich in der Anlage KAP den fehlenden bzw nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag angeben?

    Jein. Du musst es zwar angeben (Zeile 14 und 15), in deinem Fall aber beides Null (sofern du keine weiteren Banken mit Freistellungsauftrag hast).


    >>>reicht es, wenn ich einfach die Werte eintrage, die ich von der Bank (Steuerbescheinigung) erhalten habe?

    Ja, das reicht (Zeile 14 sollte da auch aufgeführt sein).


    >>>Rechnet das FA dann die zuviel gezahlten Steuern automatisch aus?

    Ja, du musst nur den Antrag gem. Zeile 5 stellen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Freistellungsauftrag 2012 versäumt!

      Hallo Bazzoka,

      du nimmst die Anlage KAP und trägst in Zeile 5 ein Kreuz ein (Überprüfung für bestimmte Kapitaleträge).
      Dann übernimmst du die Daten aus der Steuerbescheinigung der Bank in die angegebenen Zeilen also Eträge in z. Bsp. in Zeile 7 unbedingt Zeile 14 und 15 ausdfüllen und auf Seite 2 die jeweiligen Steuerbeträge und Soli usw.

      Tschüß

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        #4
        AW: Freistellungsauftrag 2012 versäumt!

        DANKESCHÖÖÖN für die Infos. Das hilft mir weiter :-)

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