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unterhalt student

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    unterhalt student

    ich habe für meinen jetzt 27-jährigen Sohn, dem ich das Studium finanziere, in den vergangenen Jahren die Anlage K ausgefüllt. Das FA hat die Kosten nicht berücksichtigt, mich aber nicht auf die Anlage U hingewiesen. Kann ich jetzt im Nachherein noch etwas geltend machen?

    #2
    AW: unterhalt student

    Wohl kaum. Z.B. für 2011 im Mantelbogen Zeile 67 wurde explizit nach Unterhaltsleistungen gefragt, es gibt die Anlage Unterhalt und eine Anleitung dazu. Daher wird man Ihnen entgegenhalten müssen, dass Sie die Vordrucke nicht vollständig gelesen haben, also Eigenverschulden vorliegt.
    Schönen Gruß

    Picard777

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