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Belege? Originale?

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    Belege? Originale?

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand helfen? Welche Belege muss ich mit abgeben - nach Elster muss ich ja kaum noch Belege abgeben - außer die juristisch relevanten. Aber was ist mit Arbeitsmitteln, Fachliteratur, Reisekostennachweise usw.? Können alle Rechnungen als Kopie abgegeben werden, oder muss ich Originale verschicken z.B. Handwerkerrechnungen?

    #2
    AW: Belege? Originale?

    Hallo Nika79

    wenn das Finanzamt von mir Belege verlangt, übergebe ich i m m e r
    die O R I G I N A L E .

    gez. H A G E N-G R O N E R T

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      #3
      AW: Belege? Originale?

      Was an Belegen einzureichen IST, können Sie bei ELIAS erfragen mit dem Wort "Belege". Die von ihnen genannten Belege gehören also gerade NICHT zu denen, die Sie einreichen müssen. Nur die ABZUGEBENDEN Belege müssen im Original eingereicht werden. Wenn Sie WEITERE Belege wie die von Ihnen genannten einreichen WOLLEN, dürften Kopien erst einmal ausreichen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Belege? Originale?

        JA, es müssen die Originale sein. Aber nicht vergessen Kopien zu machen. Das ist mir mal passiert

        Kommentar


          #5
          AW: Belege? Originale?

          Hallo Steuerliebling,

          Kopien solltest du dir sparen können, das Finanzamt schickt die eingereichten Originalbelege wieder zurück.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Belege? Originale?

            Hallo holzgoe

            vielen Dank für Ihren Beitrag, gestatten Sie mir bitte folgende Ergänzung.

            Bedenken Sie bitte, bei Verlust der Originale, beispielsweise auf dem Postweg

            zwischen Finanzamt und Empfänger, oder es werden die Daten der Originale

            benötigt, während die Originale sich noch beim Finanzamt befinden, kann man

            glücklich sein noch Kopien zu haben.

            Anmerkung: Originale übergebe ich immer persönlich dem Sachbearbeiter meines

            zuständigen Finanzamtes. Den Namen des Finanzbeamten, und das

            Übergabedatum halte ich schriftlich fest.


            gez. H A G E N-G R O N E R T
            Zuletzt geändert von ; 04.04.2013, 16:28. Grund: Korrektur, betr. Rechtschreibefehler

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              #7
              AW: Belege? Originale?

              Auf der Startseite von Elsterformular steht alles Nötige:

              häufig werden bei der Abgabe von Steuererklärungen Belege eingereicht, die vom Finanzamt nicht
              benötigt werden. Bitte nutzen Sie zur Erklärung der geltend gemachten Aufwendungen die Eintragungsmöglichkeiten
              in ELSTER und reichen Sie keine separaten Aufstellungen ein. Diese Eintragung
              ist für die Bearbeitung in der Regel ausreichend.
              Bitte reichen Sie mit Ihrer Steuererklärung nur die folgenden Belege ein:
              ELSTER. Die elektronische Steuererklärung
              Allgemeines
              Einzureichende Belege
              Einzureichende Belege zur Einkommensteuererklärung
              ab dem Veranlagungszeitraum 2011
              Zum Hauptvordruck (Mantelbogen):
              • Zuwendungsnachweise wie z. B. Spendenbescheinigungen
              • Nachweis der Behinderung im Erstjahr bzw. bei Änderung
              Zur Anlage N:
              • Soweit die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Arbeitgeber elektronisch an das
              Finanzamt übermittelt wurden: die besondere Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnsteuerkarte
              2010 mit der Lohnbescheinigung 2011 des Arbeitgebers.
              Achtung: Der von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
              wird nicht benötigt!
              Zur Anlage G, S und L:
              • Unterlagen über die Gewinnermittlung, soweit sie nicht elektronisch übermittelt wurden
              Zur Anlage KAP:
              • Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer, nur wenn eine Überprüfung des
              Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung beantragt wird
              • Steuerbescheinigung über Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer einbehalten wurde,
              obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht
              • Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
              Zur Anlage VL:
              • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
              Zur Anlage Unterhalt:
              • Nachweise der Unterhaltsbedürftigkeit
              Sonstiges Wenn aufgrund besonderer Lebensumstände Aufwendungen entstanden sind, wird eine Belegeinreichung
              gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich
              bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der
              Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall und vermeidet Rückfragen.
              Alle anderen Belege sind nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen. Dies betrifft
              z.B. Belege über Arbeitsmittel, Nachweise über Beiträge an Berufsverbände und Beitragsbestätigungen
              zu Versicherungen.
              Es wird empfohlen, alle Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides für die Erledigung von
              Rückfragen durch das Finanzamt griffbereit zu halten.

              Originale werden i. d. R. nur bei Spendenbescheinigung und Steuerbescheinigung benötigt.

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                #8
                AW: Belege? Originale?

                Hallo Kloebi

                herzlichen Dank für Ihren ausführlichen, hilfreichen Beitrag.

                gez. H A G E N-G R O N E R T

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