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Versorgungsfreibetrag VBL-Renten

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    Versorgungsfreibetrag VBL-Renten

    Wenn ich die Anmerkungen im ELSTER-Formular (und anderweitige Infos) richtig lese, gibt es auch für VBL-Renten einen Versorgungsfreibetrag (im Weiteren Vfb).
    Die dafür geltende Bemessungsgrundlage habe ich ins ELSTER-Formular eingetragen.

    In der Steuerberechnung wird dennoch kein Vfb berücksichtigt.
    Stattdessen tauchen beim zu versteuernden Einkommen die 18% auf, die dem zu versteuernden Ertragsanteil an der VBL-Rente entsprechen.

    Nun die Fragen:
    1. Gibt es überhaupt auf nur mit 18% zu versteuernde VBL-Renten diesen Vfb?
    2. Falls ja: Woran könnte es liegen, dass er in der "Steuerberechnung" nicht berücksichtigt wird?
    3. Falls ja: Müsste er nicht von dem so und so nur zu versteuernden Anteil der VBL-Rente abgezogen werden (also von dem 18%-Anteil) und nicht etwa von dem Gesamtbetrag der VBL-Rente, der ja zu 82% der Besteuerung nicht unterliegt?
    Das hätte für mich den Charme, dass von der VBL-Rente nichts zu Versteuerndes mehr übrig bliebe...

    #2
    AW: Versorgungsfreibetrag VBL-Renten

    Zitat von hjentzsch Beitrag anzeigen
    1. Gibt es überhaupt auf nur mit 18% zu versteuernde VBL-Renten diesen Vfb?
    Ich wüsste nicht, warum.

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      #3
      AW: Versorgungsfreibetrag VBL-Renten

      Den Versorgungsfreibetrag gibt es nur für Versorgungsbezüge, die nach § 19 des Einkommensteuergesetzes besteuert werden. Er wurde eingeführt, um die Differenz zwischen den seit jeher voll besteuerten Versorgungsbezügen und den nur anteilig besteuerten Renten etwas abzumildern.

      Da bald auch auch die Renten voll versteuert werden müssen fällt der Versorgungsfreibetrag auch nach und nach weg.

      Also: Wer schon nicht seine ganze Rente versteuern muss, bekommt nicht zusätzlich den Versorgungsfreibetrag.

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        #4
        AW: Versorgungsfreibetrag VBL-Renten

        Danke für die Antwort.

        Falls das stimmt (was mich nicht wundern würde, wo doch Beamte Recht sprechen):
        Die Beiträge für die VBL-RV waren aber eben zu großen Teilen schon versteuert
        worden. Hingegen ist mir nicht bekannt, dass die Beamten die staatlicherseits gebildeten Rücklagen für Pensionen ihrerseits auch noch versteuert hätten. Wie sollte das auch gehen? Insofern beträgt der Ertragsanteil bei den VBL-Renten zwar 18%, bei den Pensionen hingegen 100%.
        Na ja, dies ist ja nicht der Ort, solche Diskussionen zu führen.
        Bzgl. des Formulars muss ich wohl noch einmal genauer schauen, welche der Zeilen und der Anmerkungen dort am Rand sich überhaupt auf die VBL-Rente beziehen - die mit der anzugebenden Bemessungsgrundlage für den VFB dann ja offensichtlich nicht. Schade.

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