Hallo,
bei der Jahresabrechnung meines vermieteten Wohneigentums ist bei den Ruecklagen eine Ruecklagenentnahme negativ und eine Instands-Ruecklage positiv verzeichnet. Mein Steuerberater (ich erledige die Erklaerung zum ersten mal dieses Jahr selbst) hatte die Instands-Ruecklage 2017 zu den Werbekosten addiert. Damals gab es keine Entnahmen.
Die Ruecklagenentnahme wurde zur Sanierung verwendet. Ich bekam Rechnung fuer die Sanierung (sind hier nur der Lohnkostenanteil absetzbar?). Welche Ruecklage Posten addiere ich nun zu den Werbungskosten? Ziehe ich die Entnahme ab und addiere die Hoehe der Rechnung?
Vielen Dank.