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Kirchensteuer 2012

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    Kirchensteuer 2012

    Hallo, ich habe das Gefühl meine Kirchensteuer wird bei der Plausibilitätsberechnung mit Esteronline nicht berücksichtigt.
    In 2011 wurde meine Kirchensteuer laut dem Steuerbescheid für 2011 vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bei der Plausibilitätsprüfung/Steuerberechnung für 2012 (noch nicht an das FA übersendet) ist dies nicht der Fall, dabei habe ich die gezahlte Kirchensteuer normal in Anlage N angegeben.
    Das führt letztlich dazu, dass ich dieses Jahr nachzahlen müsste, wobei ich in den letzten Jahren immer ca 500 Euro zurückbekommen habe. Ich bin ein ganz normaler Arbeitnehmer und es hat sich sonst nichts geändert.
    Weiß jemand wo das Problem liegen könnte?
    Danke

    #2
    AW: Kirchensteuer 2012

    Sie sprechen die Steuerberechnung an. Da wird die Kirchensteuer in der Berechnung von Elsterformular zur Zeit nicht gesondert angezeigt. Dies ist aber egal, denn im Steuerbescheid des Finanzamtes wird dies zutreffend berücksichtigt. Eine andere Frage ist die: Haben Sie die Anlage Vorsorgeaufwand mit Ihren Krankenverischerungsbeiträgen etc. ausgefüllt?

    Sie müssen die gezahlte Kirchensteuer im übrigen nicht nur in der Anlage N eintragen, sondern auch bei den Sonderausgaben im Hauptvordruck Seite 2 Zeile 46.
    Zuletzt geändert von ; 25.04.2013, 17:52.

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      #3
      AW: Kirchensteuer 2012

      Vielen Dank, ich hatte die Summe im Hauptformular (bei Elsteronline) in Zeile 46 nicht angegeben, daher kam dann auch die falsche Berechnung zustande. Nun ist alles richtig und die Steuererstattung wie immer! Super!!! Danke!

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