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Sonstiger Bezug (einmalig) in Elster

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    Sonstiger Bezug (einmalig) in Elster

    Hallo,
    ich habe im Mai 2012 eine Gehaltsnachzahlung für 2008/2009 erhalten. Diese ist steuerrechtlich ein "sonstiger Bezug" der bereits nach der Fünftelregelung besteuert wurde. Ich habe dazu keine LStB, sondern nur einen Entgeltnachweis bekommen.
    Wo muss ich die Nachzahlung, die bereits abgezogene Steuern etc. eingeben? Anlage N wäre für mich logisch, aber wo? Oder etwa in Anlage SO?

    Vielen Dank
    hage

    #2
    AW: Sonstiger Bezug (einmalig) in Elster

    Sie tragen dies auf der Anlage N in die Lohnsteuerbescheinigung ein - dort in den Zeilen 10 bis 14.

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