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Kirchensteuer gezahlt, erstattet....

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    Kirchensteuer gezahlt, erstattet....

    Hallo,
    bin gerade dabei die Steuererklärung zu machen. Nun bekomme ich bei der
    Plausibelkeitsprüfung folgenden Fehler:

    Sonderausgaben Zeile 46 Kirchensteuer:

    Hauptvordruck: Die Kirchensteuer muß größer oder gleich der Kirchensteuer laut
    Anlage N, Seite 1 (aufgerundete Summe der Beiträge aus der Lohnsteuerbescheinigung
    sein)

    Welche Summe steht wo auf meinem Steuerbescheid von 2011

    2012 gezahlt 2012 erstattet.

    Irgenwie stimmen meine Zahlen nicht.


    Gruß

    #2
    AW: Kirchensteuer gezahlt, erstattet....

    Hallo,

    ***Zeile 46 Kirchensteuer: 2012 gezahlt 2012 erstattet.***
    Das kann durchaus verwirren...

    In "2012 gezahlt" werden alle Kirchensteuerbeträge von Ihrer(n) Lohnsteuerbescheinigung(en) eingetragen, die in 2012 real gezahlt wurden.
    In "2012 erstattet" wird der Kirchensteuerbetrag aus Ihrem Steuerbescheid für 2011 eingetragen, den sie aber real in 2012 ausgezahlt "erstattet" bekommen haben.

    Ich hoffe, die Verwirrung ist jetzt perfekt

    Gruß, Basteltyp
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Kirchensteuer gezahlt, erstattet....

      das ist mein Problem,

      bei mir steht auf dem Bescheid von 2011 (zuviel gezahlt) 0,00 Euro.
      Drehe ich den Bescheid um, steht

      ab erstattete Kirchensteuer Summe -xxx.

      Nun habe ich von meiner Lohnsteuer die Kirchensteuer eingetragen(gezahlt 2012) und die Summe
      -xxx bei erstattet 2012.

      Nun klappt es zwar mit der Errechnung, aber ob das richtig ist, weiß ich nicht.

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchensteuer gezahlt, erstattet....

        nein, stimmt nicht, dürfte aber vom FA korrigiert werden.

        Wenn sie in 2012 0,00 Euro Kirchensteuer erstattet bekommen haben, müssen sie bei in 2012 erstattet 0 eintragen.

        ab erstattete Kirchensteuer im 11er Bescheid war die in 11 erstatte Kirchensteuer (für 2010?), die den Sonderausgabenabzug 11 minderte.

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          #5
          AW: Kirchensteuer gezahlt, erstattet....

          Das verstehe ich nicht.

          Wenn ich 2012 Summe x erstattet bekommen habe, wieso muß ich dann 0 eintragen.

          Wäre nett, wenn sie mir das erklären könnten, bin sozusagen Laie.
          Wenn ich auf dem Kästchen klicke, kommt rechts oben die Erklärung:

          Haben sie 2012 Kirchensteuer erstattet bekommen, tragen sie dort (Zeile 46) die Summe ein.
          Verstehe ich das falsch?


          Danke
          Zuletzt geändert von funny; 03.05.2013, 14:22.

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            #6
            AW: Kirchensteuer gezahlt, erstattet....

            ??? Hier sagst du, dass du null zu viel gezahlt und damit null erstattet bekommen hast???

            Zitat von funny Beitrag anzeigen
            bei mir steht auf dem Bescheid von 2011 (zuviel gezahlt) 0,00 Euro.

            Kommentar


              #7
              AW: Kirchensteuer gezahlt, erstattet....

              Hallo,

              @funny

              es geht hier doch nur um die Kirchensteuer, nicht sonstige erstattete Steuern in Summe.
              Wenn de facto keine Kirchensteuer erstattet wurde, gehört da Null hinein.

              Gruß, Basteltyp
              Gruß, Basteltyp

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                #8
                AW: Kirchensteuer gezahlt, erstattet....

                Noch einmal von vorne, da sich das jetzt im Kreise dreht:

                Im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung 2012 bei den Sonderausgaben werden die IN 2012 gezahlten und erstatteten Kirchensteuerbeträge eingetragen, egal FÜR welches Jahr die Erstattung oder Nachzahlung erfolgte.

                Im Einkommensteuerbescheid 2012 VORNE bei der Abrechnung werden die Beträge abgerechnet, die FÜR 2012 gezahlt oder erstattet wurden, egal WANN.

                In den Abrechnungen werden manchmal auch Beträge verrechnet. Wenn da z.B. steht, dass 100 € festgesetzt wurde, diese aber im selben Bescheid durch Umbuchung getilgt werden, dann ist im Zeitpunkt des Bescheiderlasses von Dir 100 € gezahlt worden. Umgekehrt ist das bei Erstattungen, die gleich durch Umbuchung zur Tilgung anderer Steuern verwendet werden, genauso.

                In der Anlage N der Einkommensteuererklärung 2012 eingetragene Lohnkirchensteuer ist eine Kirchensteuerzahlung IN 2012 FÜR 2012.

                Kannst du jetzt damit etwas anfangen ? Ansonsten brauchen wir konkrete Angaben.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Kirchensteuer gezahlt, erstattet....

                  So ich habe den Fehler wohl gefunden.

                  Folgendes: Im Bescheid von 2011 stehen doch die Spalten wo alles angegeben
                  wird.
                  Da steht auch die 0 Euro (zuviel gezahlt)

                  Seite 2 im Bescheid steht- ab erstattete Kirchensteuer - 50 Euro (fiktive Summe)
                  da habe ich gedacht, es handele sich um das Jahr 2012.

                  Gehe ich auf Seite 3
                  steht unten extra aufgeführt Kirchensteuererstattung für 2010 - die 50 Euro.

                  Also, wenn das nicht kompliziert ist.

                  Ich trage nun die 0 ein. Es macht in der Rückzahlung nicht allzu viele Euros aus.


                  Danke

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                    #10
                    AW: Kirchensteuer gezahlt, erstattet....

                    Zitat von funny Beitrag anzeigen
                    Also, wenn das nicht kompliziert ist.


                    Du musst einfach nur das Prinzip verstehen! Du kannst ja die Kirchensteuer, bezahlt *in* 2012, von der Einkommensteuer *für* 2012 absetzen, was sich am Ende dann wieder auf die Kirchensteuer *für* 2012 auswirkt. Dies Auswirkung findet ja dann *in* 2013 statt, so dass sie in der Steuererklärung *für* 2013 berücksichtigt wird.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kirchensteuer gezahlt, erstattet....

                      Ja, und Danke für die Hilfe.

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                        #12
                        AW: Kirchensteuer gezahlt, erstattet....

                        siehe auch:
                        http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/zuflussprinzip.html?referenceKeywordName=Abflusspr inzip
                        Mfg

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