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Entfernungspauschale

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    Entfernungspauschale

    Hallo,

    ich habe im letzten Jahr in der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, und zwar von März bis Juli 3 Tage in der Woche, ab August 5 Tage in der Woche. Da es nur ein Feld gibt, kann ich das aber nicht so eintragen - muss ich deshalb eine Art Durchschnittswert errechnen?

    Außerdem bin ich wieder schwanger geworden und ab Dezember im Mutterschutz gewesen. Zählt diese Zeit, in der ich nicht im Büro war, in die Sparte Urlaubs- und Krankheitstage?

    Vielen Dank für Rückmeldungen.

    Wiebke

    #2
    AW: Entfernungspauschale

    Hallo,

    trag' einfach 4 Tage ein, das geht in Ordnung. Und der Mutterschutz zählt hier als Krankheit.

    Jedoch sind beide Angaben nicht so wichtig, entscheidend ist, dass die Anzahl der Fahrten korrekt ist. Die anderen Angaben dienen nur der Plausibilitätskontrolle (Beispiel: 5-Tage-Woche, 30 Tage Krank/Urlaub, und dann 260 Fahrten eingetragen - das wird Nachfragen geben).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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