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Steuer 2012: Anlage N Zeile 31 Werbungskosten

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    Steuer 2012: Anlage N Zeile 31 Werbungskosten

    Hallo Zusammen,

    muss man eigentlich tatsächlich mit dem PKW oder Moped zur Arbeit gefahren sein wenn man mit den Öffentlichen (Bus) fährt. Kann man dann zwischen der für einen persönlich bessere Angaben wählen?

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Steuer 2012: Anlage N Zeile 31 Werbungskosten

    Wählen kannst Du nicht. Du sollst einfach eintragen, was TATSÄCHLICH passiert ist und nicht lügen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Steuer 2012: Anlage N Zeile 31 Werbungskosten

      Hallo Piccard777,

      vielen Dank für die Antwort.

      In der Eingabehilfe über Elster erhalte ich den Hinweis, dass:
      "Für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhalten Sie – unabhängig von der Art, wie Sie zur Arbeitsstätte gelangen – eine Entfernungspauschale. Diese beträgt 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer."

      Mit dem Hinweis in Hilfe, dass " unabhängig von der Art, wie Sie zur Arbeitsstätte gelangen – " verstehe ich, dass man hier wählen darf.

      Ist das vielleicht so? Oder versteh ich das falsch?

      Vielen Dank

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        #4
        AW: Steuer 2012: Anlage N Zeile 31 Werbungskosten

        Zitat von 2277tax
        Mit dem Hinweis in Hilfe, dass _unabhängig von der Art, wie Sie zur Arbeitsstätte gelangen –_ verstehe ich, dass man hier wählen darf.
        Natürlich darfst Du frei wählen, mit welchem Verkehrsmittel Du zur Arbeit fährst.

        Zitat von 2277tax
        Kann man dann zwischen der für einen persönlich bessere Angaben wählen?
        Nein. Die Angaben müssen natürlich der Wahrheit entsprechen.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuer 2012: Anlage N Zeile 31 Werbungskosten

          ok, verstehe jetzt.

          vielen Dank für eure Erklärungen.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuer 2012: Anlage N Zeile 31 Werbungskosten

            Der ArbN nutzt ganzjährig öffentliche Verkehrsmittel für die Wegstrecke zur Arbeit. Im Kj. sind Kosten von 2 150 € angefallen. Bei der Berechnung der Entfernungspauschale ergibt sich ein Abzugsbetrag von 5 650 €.


            Hallo Zusammen,

            leider bin ich doch noch etwas nachdem ich folgenden Seite las:

            https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/E/Entfernungspauschale.html



            Beispiel 2:

            Der ArbN nutzt ganzjährig öffentliche Verkehrsmittel für die Wegstrecke zur Arbeit. Im Kj. sind Kosten von 2 150 € angefallen. Bei der Berechnung der Entfernungspauschale ergibt sich ein Abzugsbetrag von 5 650 €.



            Lösung 2:

            Abziehbar sind nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG maximal 4 500 €. Ein darüber hinaus gehender Betrag ist nur dann abzugsfähig, wenn der ArbN einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Pkw benutzt. Da die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel i.H.v. 2 150 € die Entfernungspauschale von 4 500 € nicht übersteigen, ist die Entfernungspauschale von 4 500 € anzusetzen.


            Lösung ab 2012:

            Die Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel i.H.v. 2 150 € können angesetzt werden, soweit sie den im Kj. insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag i.H.v. 4 500 € übersteigen (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG). Das Ergebnis ist mit dem vor 2012 identisch.


            Wisst Ihr was nun gilt? Ich verstehe es so, dass man auch dann den Höhren Betrag ansetzten darf auch wenn man nicht mit dem PKW gefahren ist und nicht höher als die Grenze ist, oder?

            Vielen Dank für eure Antworten.

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              #7
              AW: Steuer 2012: Anlage N Zeile 31 Werbungskosten

              Die Regelung ist eigentlich klar, die von Dir gefundene Stelle stimmt auch, verwirrt aber mehr als dass sie hilft. Daher nochmal:

              Die Entfernungspauschale ist -grundsätzlich- unabhängig davon, ob Du überhaupt Kosten hattest oder mit welchem Verkehrsmittel Du unterwegs warst. Daher sind pro ENTFERNUNGSkilometer auf der kürzesten benutzbaren STRAßENverbindung 0,30 € anzusetzen, d.h. Du fährst zwar nicht mit dem Auto oder Motorrad, die Kilometerzahl bemisst sich aber nach dem Weg, den ein Autofahrer kürzestmöglich zurücklegen WÜRDE. Waren die ÖPNV-Kosten allerdings HÖHER, sind diese anzusetzen, waren sie niedriger verbleibt es bei den 0,30 €. Die anzusetzenden Beträge sind allerdings bei 4.500 € gedekelt, d.h. es wird der höhere Betrag aus der Entfernungspauschale oder ÖPNV-Kosten angesetzt, allerdings HÖCHSTENS 4.500 €.

              Da noch Andere Personen mitlesen: Der Threatersteller ist AUSCHLIEßLICH mit ÖPNV gefahren. Wenn da noch ein PKW ins Spiel kommen WÜRDE, gelten noch ganz andere Regelungen, die hier aber nicht interessieren.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Steuer 2012: Anlage N Zeile 31 Werbungskosten

                Hallo 2277tax

                die erfahrenen Benutzer Picard777 und Elefant haben Ihnen hilfreich geantwortet.

                Ihre zusätzlichen Fragen erfordern weitere beratende Erklärungen von

                zugelassenen steuerberatenden Personen, zum Beispiel von Steuerberatern.

                Aus rechtlichen Gründen kann Ihnen eine Steuerberatung im ELSTER-FORUM

                nicht angeboten werden.

                gez. H G E N-G R O N E R T

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