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Geldwerter Vorteil als Versicherungsbeitrag ?

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    Geldwerter Vorteil als Versicherungsbeitrag ?

    Guten Abend, ich habe eine Frage an die Runde.
    Ein Arbeitgeber schließt zugunsten seines Arbeitnehmers eine Unfallversicherung (UV) ab, die sowohl private als auch berufliche Risiken abdeckt (24h Deckung). Der Arbeitnehmer zahlt dafür keine Beiträge, muss aber diese Sachleistung des AG als geldwerten Vorteil versteuern.

    Eigene Beiträge zur UV könnte der Arbeitnehmer i.A. hälftig als sonstige Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten geltend machen. Was ist aber in diesem Fall, wenn der Arbeitnehmer nur indirekt die Kosten trägt? Kann ersatzweise - als Bemessungsgrundlage für Beiträge - der geldwerte Vorteil angesetzt werden? Oder - als Ergebnis der Versteuerung - ein (fiktiver) Beitrag aus [geldwerter Vorteil * Grenzsteuersatz]?
    mfg. - Kent

    #2
    AW: Geldwerter Vorteil als Versicherungsbeitrag ?

    BMF-Schreiben vom 28.10.2009, www.bdl-online.de%2Ffileadmin%2Fsteuerpolitik%2Fbmf-schreiben%2F2008-2011%2F20091028_bmf.pdf&ei=GXW3UYGMLovKsgaZvIBw&us g=AFQjCNF6VOXMpHhR_CMcvYkQJxHBc4ODyA&bvm=bv.475346 61,d.Yms&cad=rja
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Geldwerter Vorteil als Versicherungsbeitrag ?

      Hallo Picard777, Danke für den Hinweis auf das BMF-Schreiben.
      Für andere Betroffene, eine verständliche Zusammenfassung habe ich hier gefunden:

      http://www.acegroup.com/de-de/vermittler/steuerliche-behandlung-der-unfallversicherung.aspx
      (dort als PDF: Kurzinformation oder Steuerbroschüre)
      mfg. - Kent

      Kommentar

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