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Erststudium als Sonderausgaben gelten machen

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    Erststudium als Sonderausgaben gelten machen

    Hallo,

    ich habe im Internet gelesen, dass die Ausgaben des Erststudiums als Sonderausgaben in der Lohnsteuer geltend gemacht werden können. Eine erfreuliche Nachricht, jedoch stellt sich mir nun die Frage wie und wann ich das machen kann.

    Meine Situation:
    Ich habe im Oktober 2011 mein Studium angeschlossen, im Anschluss war ich im Vorbereitungsdienst für Lehramt (Referendariat) von Januar 2012 bis Juli 2013. Ab September 2013 werde ich mich in einem tariflichen Angestelltenverhältnis befinden.

    Meine Frage:
    Kann ich meine Ausgaben für das Studium nach Abschluss des Studiums überhaupt noch geltend machen? Das heißt in meinem konkreten Fall in der Lohnsteuererklärung für 2012 oder 2013. Ich musste 2012 nicht viele Steuern zahlen, die Kosten für das Studium wären höher...kann ich die Ausgaben für das Erststudium auch auf die Lohnsteuererklärung mehrerer Jahre (z.B. 2012 und 2013) aufteilen?


    Ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich formuliert und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.

    Viele Grüße
    MB

    #2
    AW: Erststudium als Sonderausgaben gelten machen

    Sie müssen die Aufwendungen in dem Jahr geltend machen, in dem Sie von Ihnen finaziell geleistet wurden. Ein Übertrag auf andere Jahre ist im Bereich der Sonderausgaben nicht möglich.

    Kommentar


      #3
      AW: Erststudium als Sonderausgaben gelten machen

      Hallo korsika,
      vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
      LG
      MB

      Kommentar

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