Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Riesterförderung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente / Mittelbar, oder gar nicht ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Riesterförderung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente / Mittelbar, oder gar nicht ?

    Grüß Gott liebe Gemeinde,

    ich stehe vor folgender Frage, bzw. Problem:

    Meine Ehefrau ist unmittelbar begünstigt. Ich erhalte eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Nun meine Frage: Bin ich damit mittelbar begünstigt, oder gehöre ich zum Kreis derjenigen, die zum "Nicht zulageberechtigten Personenkreis" gehöre?

    Bei der Ergebnisermittlung über ElsterFormular trage ich sowohl bei meiner Ehefrau als auch bei mir jeweils EUR 2.100 ein. Bei meiner Ehefrau setze ich den Haken bei "unmittelbar Zulagenberechtigt", bei mir "mittelbar Zulagenberechtigt". Trotzdem zeigt mir die Ergebnisseite lediglich einmal die Zulage EUR 154 an, und auch die Sonderausgaben werden von EUR 4.200 auf EUR 2.100 vom Programm gekürzt.

    Wenn daraus zu schliessen ist, dass ich zum nicht zulagenberechtigten Personenkreis gehöre, frage ich mich allerdings, woher weiß das Programm das? Es wird nirgends abgefragt, ob meine Rente aus einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente stammt.

    Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt verständlich rüberbringen können und bedanke mich im Voraus recht herzlich für alle sachdienlichen Hinweise ;-)

    Viele Grüße
    Harvey

    #2
    AW: Riesterförderung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente / Mittelbar, oder gar nich

    >>Meine Ehefrau ist unmittelbar begünstigt. Ich erhalte eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Nun meine Frage: Bin ich damit mittelbar begünstigt, oder gehöre ich zum Kreis derjenigen, die zum "Nicht zulageberechtigten Personenkreis" gehöre?


    Die Frage ist anhand §10 (1) Satz 1 zu beantworten. Bei völliger Erwerbsminderung würde die Besonderheit des Satz 4 gelten, der auf das Zutreffen von Satz 1 unmittelbar vor Eintritt der völligen EU abstellt. Bei teilweiser EU sehe ich nicht, dass dies hier greifen würde.

    >>Wenn daraus zu schliessen ist, dass ich zum nicht zulagenberechtigten Personenkreis gehöre, frage ich mich allerdings, woher weiß das Programm das? Es wird nirgends abgefragt, ob meine Rente aus einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente stammt.


    ElsterFormular sind die elektronisch auszufüllenden Formulare. In der Anlage AV wird danach gefragt, ob die betreffende Person unmittelbar oder mittelbar begünstigt ist. Die programminterne Berechnung richtet sich, so diese plausibel sind, nach den getroffenen Eingaben. Natürlich haben die Eingaben wahrheitsgemäß zu erfolgen, irgendwann kommt es raus. Ich kenne Leute, denen von der Bank Riesterverträge als angeblich gefördert angedreht wurden, obwohl sie selbstständig sind und die Bank es wusste, es kann Jahre dauern, bis die Zulassungsstelle dann die Zulage zurückbucht, und dann weise man mal der Bank die Fehlberatung nach.

    Kommentar


      #3
      AW: Riesterförderung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente / Mittelbar, oder gar nich

      Ob Du diesmal weiterkommst?

      Sieht so aus als hättet Ihr einmal die Zulage und einmal den Sonderausgabenabzug bekommen. Es gibt für jeden nur eins davon.

      Kommentar


        #4
        AW: Riesterförderung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente / Mittelbar, oder gar nich

        Hallo Elefant,

        wie immer im Leben gilt: Keine Ahnung? Dann einfach mal Klappe halten! Es ist Unsinn, dass Ehepartner nur einmal Zulage und nur einmal den Sonderausgabenabzug erhalten.

        Und noch einmal zur Klarstellung: Ich will mir nichts erschwindeln! Wie ich bereits in meinem anderen Beitrag geschrieben hatte geht es mir darum herauszufinden, wie ich für dieses (!) Jahr die Beiträge für unsere 2 Riesterverträge steuerlich am sinnvollsten aufteile und einzahle. Abgesehen davon weiß ich auch nicht (Bobobaer) wie man bei dem elektronischen Datenaustausch zwischen alles Behörden und dem Vertragspartner Schummelei betreiben sollte!

        Vielleicht gibt es hier ja doch noch Fachleute, die mir meine Frage beantworten könnten. Denen danke ich bereits an dieser Stelle.

        Gruß
        Harvey

        Kommentar


          #5
          AW: Riesterförderung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente / Mittelbar, oder gar nich

          Hallo,

          das ist doch hier kein Forum für Finanzberatung

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Riesterförderung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente / Mittelbar, oder gar nich

            >>wie immer im Leben gilt: Keine Ahnung? Dann einfach mal Klappe halten!

            Ich denke, es macht wenig Sinn, diese Aussage, und wer sie trifft, zu kommentieren.


            >>Es ist Unsinn, dass Ehepartner nur einmal Zulage und nur einmal den Sonderausgabenabzug erhalten.


            Das war nicht die Aussage von Elefant. Er meinte nach meiner Interpretation, dass das Resultat der Günstigerprüfung (die dir sicherlich vertraut ist) auch so aussehen kann, dass für einen Ehepartner der Sonderausgabenabzug, für den anderen die Zulage günstiger ist. Das ist erstmal kein Unsinn, denn je nach Art der Begünstigung erfolgt die Günstigerprüfung getrennt für beide Ehepartner.


            >>Abgesehen davon weiß ich auch nicht (Bobobaer) wie man bei dem elektronischen Datenaustausch zwischen alles Behörden und dem Vertragspartner Schummelei betreiben sollte!


            Ich habe nicht die Aussage getroffen, dass man Schummeln könnte oder sollte. Du hast gefragt, woher ElsterFormular weiß, ob und wie jemand begünstigt ist, und meine Aussage war, dass es das dadurch weiß, ob man die Anlage AV ausfüllt und welche Begünstigungsart man dort ankreuzt. Garniert mit der Nebenbemerkung, dass nicht wahrheitsgemäße Angaben irgendwann rauskommen.
            Nebenbei ist dir sicherlich bekannt, dass die elektronische Übermittlung der Vertragsdaten durch den Anbieter recht frisch ist, während es Riesterverträge seit Anfang des Jahrtausends gibt, wurde diese im Wesentlichen durch das nett benannte Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz - StBürokratAbG) für den VZ 2009 eingeführt.
            Und Datenaustausch zwischen Rentenversicherung, Zulagenstelle und Finanzverwaltung, da mahlen die Behördenmühlen langsam, da liege ich mit meine Aussage, dass es Jahre dauern kann, nicht falsch. Immerhin sah sich der Gesetzgeber veranlasst, wegen der Problematik widerrufener Zulagen für beitragsfreie "Huckepack"-Verträge bei Steuerpflichtigen, die sich für mittelbar begünstigt hielten, aber bei denen sich rausstellte, dass sie tatsächlich unmittelbar begünstigt waren, im Rahmen des ebenso nett benannten Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BeitrRLUmsG) ab dem VZ 2012 auch für mittelbar begünstigte einen Mindesteigenbeitrag einzuführen, und er sich auch veranlasst sah, großzügige Fristen zur Nachzahlung des Mindesteigenbeitrags bei Gedacht-Mittelbar-Tatsächlich-Unmittelbar-Begünstigten einzuräumen.


            >>Vielleicht gibt es hier ja doch noch Fachleute, die mir meine Frage beantworten könnten. Denen danke ich bereits an dieser Stelle.


            Ich persönlich kann einige Rechenschritte von ElsterFormular im Fall mittelbarer Begünstigung nicht ganz mit der geänderten Fassung von §10a durch o.g. BeitrRLUmsG in Einklang bringen, allerdings ist es mit zu zeitaufwändig, dies näher zu betrachten, da ich sowie nicht das Fachwissen besitze, das zu beurteilen.

            Kommentar

            Lädt...
            X