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Studiengebühren und Wohngeld von Kindern

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    Studiengebühren und Wohngeld von Kindern

    Ich habe meine Kinder in meine Steuer einbezogen und kann leider die folgenden Punkte nicht finden:

    1)Meinen Sohn war kurzzeitig im Ausland und hat dort sein Studium gemacht. Kann man die Unterhalts kosten der Wohnung absetzten?

    2) In der Anlage Kind 22-27 konnte ich das Jahresgehalt von deren minijob (400 euro) nicht angeben. Es ist mir nicht ersichtlich ob dieser Punkt komplett weg fällt oder das Feld irgendwo anders ist.

    3) Studiengebühren für meine Tochter an der Universität und die Unterhalts Kosten für die Studentenwohnung dort.

    Danke

    #2
    AW: Studiengebühren und Wohngeld von Kindern

    Hallo,

    beziehst du Kindergeld für die Kinder? (Frage rhetorisch) damit abgegolten.
    Die Aufwendungen können die Kinder nur bei ihrer eigenen Erklärung absetzen.

    Näheres zu Punkt 1
    siehe Anlage Kind Seite 2 Zeilen 51, 52

    zu Punkt 2:
    Erststudium? Abgeschlossen? Falls mit -Nein_ beantwortet - KEINE weiteren Angaben

    zu Punkt 3:

    siehe Anfang und Punkt 1

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Studiengebühren und Wohngeld von Kindern

      Hallo,

      Danke für die schnelle Hilfe.

      Gruß Adam

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