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Mehrere Anlagen V unvollständig

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    Mehrere Anlagen V unvollständig

    Hallo,

    ich benötige mehrere Anlagen V.
    Bei den weiteren Anlagen endet das Formular bei Zeile 24.
    Ich benötige aber die weiteren Felder für Anteile an Einkünften.
    Die erscheinen nur bei der 1. Anlage V.
    Die weiteren Anlagen sind jedoch erforderlich, weil sich die Adressen der Objekte ja ändern.
    Habe aktuelle Version. Gerade nochmals neu installiert.(Ist nicht logisch)

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    #2
    AW: Mehrere Anlagen V unvollständig

    Es gibt doch den Button 'Hinzufügen' in jeder Zeile nach Zeile 24
    Somit können die Beteiligungen in die erste Anlage V eingetragen werden.

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      #3
      AW: Mehrere Anlagen V unvollständig

      Hallo,
      das ist schon klar, aber die Eingaben ab Zeile 4 stimmen doch nicht mehr, da es sich doch um ein anderes Objekt handelt.
      Und für jedes Objekt ist doch eine eigene Anlage V erforderlich und in diesem Falle brauche ich die Felder Anteile an Einkünften.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Mehrere Anlagen V unvollständig

        Die Zeile 4 ist meiner Meinung nach eigentlich nicht für Beteiligungen gedacht. Obwohl natürlich ElsterFormular früher immer auf eine Eingabe dort bestand, auch wenn nur Beteiligungseinkünfte vorlagen. Das scheint jetzt aber nicht mehr zu sein - zumindest wenn man mal testweise Eintragungen in den ersten beiden Zeilen nach der 24 macht.

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          #5
          AW: Mehrere Anlagen V unvollständig

          Hallo,

          ich habe Angaben zur Bauherrengemeinschaft und einem geschlossenen Immofonds gemacht.
          Habe die Zeilen 4, 5, 7 gelöscht. Es werden unbedingt Angaben in diesen Zeilen gefordert.

          Habe die Bauherrengemeinschaft gelöscht und die Angaben zur Lage etc.
          Funktioniert.
          Adresse des Objekts der Bauherrengemeinschaft und Immo funktioniert.
          Das Dumme daran ist, dass
          @Elefant in früheren Jahren auch die Adresszeilen bei Immo ausgefüllt werden mussten.
          Ich habe lange genug probiert und habe das Ganze mit der Adresse des Steuerberaters des Immofonds ausgefüllt und abgeschickt. Die Adresse der Bauherrengemeinschaft kann sich das FA über die Steuernummer suchen.
          Ich finde das nicht unbedingt lustig, solche Änderungen einzuführen, ohne dass man irgendeinen Hinweis bekommt.

          Gruß FIGUL
          Danke nochmals für den Hinweis
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Mehrere Anlagen V unvollständig

            Hallo,

            bei zwei oder mehreren Objekten als Bauherrengemeinschaft ist es natürlich
            wieder unmöglich, eine weitere Anlage V auszufüllen.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              2. Anlage V unvollständig

              Hallo,

              ich habe ein ähnliches Problem:

              Wollte in der zweiten Anlage V Mieteinnahmen aus Untervermietung erklären, und nun fehlt da die maßgebliche Zeile 31.

              Seite 1 endet mit Zeile 24
              und auf Seite 2 geht es dann weiter mit Zeile 33.....

              In der 1. Anlage V sind alle Zeilen fortlaufend vorhanden,
              aber dabei handelt es sich, wie beim Themenstarter auch,
              eben um ein ganz anderes Objekt.

              Ich habe noch versucht, die Reihenfolge der Anlagen zu ändern. Aber das geht nicht.

              Muss man also für die Erklärung von Mieteinnahmen aus Untervermietung immer die erste Anlage V verwenden?
              Oder weiß hier jemand eine andere Lösung?

              Danke schonmal!
              C.

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                #8
                AW: Mehrere Anlagen V unvollständig

                Auch für die Untervermietung gilt meiner Meinung nach: Zeile 4 ist nicht auszufüllen. Zeile 31 kann also immer auch ausgefüllt werden, wenn bereits andere Angaben in der Anlage V gemacht wurden.

                Ich hatte übrigens auch keine Probleme, nach der Eingabe von drei Bauherrengemeinschaften eine weitere Anlage V hinzuzufügen. Hab allerdings keine Plausi gemacht. Aber eine zweite Anlage V macht ja auch nur dann Sinn, wenn man in beiden Anlagen V jeweils Angaben bis zu Zeile 24 zu machen hat.

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                  #9
                  AW: Mehrere Anlagen V unvollständig

                  Hallo,

                  der springende Punkt ist, dass ich bei einer weiteren Anlage V, keine Angaben zu Bauherrengemeinschaften, Immofonds u.s.w. machen kann.
                  und bei Bauherrengemeinschaften sind Angaben in Zeile 4ff erforderlich.
                  Habe ich also mehrere Objekte sprich verschiedene Adressen, stehe ich salopp gesagt auf dem Schlauch.
                  Bei einer solchen Konstellation muss sich eben das FA mit der Steuernummer begnügen und die Lage des Objekts, wie auch immer, selbst ermitteln,
                  da ich ja nur die erste Anlage V benutzen kann.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Mehrere Anlagen V unvollständig

                    @FIGUL:
                    Woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass die Zeilen 4ff. auch für Bauherrengemeinschaften ausgefüllt werden müssen?

                    Es ist durchaus möglich, eine Anlage V abzugeben, in der nur Beteiligungseinkünfte erklärt werden. Eintragungen hierzu sind nur nach Zeile 24 (aktuelle Version für den VZ 2012) notwendig.
                    Alles bis Zeile 24 bezieht sich immer auf ein vermietetes Objekt des Steuerbürgers, aus dem Mieterträge erwirtschaftet werden (und zu dem Werbungskosten auf der zweiten Seite abgesetzt werden können).


                    Gruß
                    J.

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                      #11
                      AW: Mehrere Anlagen V unvollständig

                      Hallo,
                      @jaybay

                      das ist korrekt.
                      In diesem Fall fielen aber noch extra Steuerberatungskosten für die Bauherrengemeinschaft an. Die wurden als Werbungskosten auf Seite 2 angegeben. (Wo denn auch sonst) und schon werden Angaben in Zeile 4ff verlangt.
                      (Gesonderte Rechnung)
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Mehrere Anlagen V unvollständig

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hallo,
                        @jaybay

                        das ist korrekt.
                        In diesem Fall fielen aber noch extra Steuerberatungskosten für die Bauherrengemeinschaft an. Die wurden als Werbungskosten auf Seite 2 angegeben. (Wo denn auch sonst) und schon werden Angaben in Zeile 4ff verlangt.
                        (Gesonderte Rechnung)
                        Diese sind _nicht_ in deiner persönlichen Steuererklärung zu erklären, sondern in der gesondert und einheitlichen Erklärung der Bauherrengemeinschaft als persönlich getragene Werbungskosten (= Sonderwerbungskosten).
                        Die Aufwendungen mindern dann deinen Gewinn an dieser Gesellschaft.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Mehrere Anlagen V unvollständig

                          Hallo,

                          vielen Dank an alle, die sich mit dieser Problematik auseinander gesetzt haben.
                          Jetzt ist die Sache klar.

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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