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Neue Authentifizierung für Umsatzsteuervoranmeldung?

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    Neue Authentifizierung für Umsatzsteuervoranmeldung?

    Hallo,
    meine Frau und ich sind gemeinsam veranlagt. Meine Frau ist freiberuflich tätig und muss nun erstmalig eine Umsatzsteuer Voranmeldung abgeben.
    Die letzte Lohnsteuererklärung ist bereits mit Elsteronline übermittelt worden. Eine Authentifizierung liegt vor.
    Für die USt-VA hat meine Frau nun eine neue Steuernummer bekommen. Kann ich die Übermittlung der USt-VA über die bestehende Authentifizierung laufen lassen oder benötige ich eine gesonderte?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Neue Authentifizierung für Umsatzsteuervoranmeldung?

    Hallo!

    Ihr könnt die bestehende Authentifizierung ohne Probleme nutzen.

    Verordnung über die elektronische Übermittlung von für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten

    http://www.gesetze-im-internet.de/std_v/index.html

    § 6 Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Neue Authentifizierung für Umsatzsteuervoranmeldung?

      Zitat von colimo Beitrag anzeigen
      Die letzte Lohnsteuererklärung ist bereits mit Elsteronline übermittelt worden.
      Vorsicht vor der Verwechslung von Begriffen - dies könnte zu Missverständnissen führen!

      Den Begriff "Lohnsteuererklärung" gibt es so nicht.

      Einkommensteuererklärung
      Zitat aus Wikipedia: "Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer."

      Lohnsteuer
      ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und ist somit eine Art Einkommensteuer-Vorauszahlung vom Bruttoarbeitslohn.

      Lohnsteuer-Anmeldung
      ist spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln (§ 41 Absatz 1 Satz 1 und 2 Einkommensteuergesetz). Hierbei wird die durch den Arbeitgeber (m/w) einbehaltene Lohnsteuer auf den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers (Einzahl oder Mehrzahl, m/w) beim Finanzamt angemeldet und anschließend entrichtet.

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