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Zweitstudium und Verlustvortrag

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    #16
    AW: Zweitstudium und Verlustvortrag

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo Jannis888,

    ganz du einmal veraten, wieso sich die zukünftige Elite der Nation -> mit so einem Beitrag in das Forum für Arbeitgeber die Probleme mit der Lohnsteuerbescheinigung für ihre Arbeitnehmer haben begibt ?

    Um andere Hilfesuchende nicht zu sehr zu verweirren -> schiebe ich dich mal in ein passenders.

    Tschüß

    Das verstehe ich nicht. Ich habe in einem bestehenden Beitrag namens 'Zweitstudium und Verlustvortrag' gepostet. Was ja wohl ziemlich genau zu meinem Thema passt. Oder ?

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      #17
      AW: Zweitstudium und Verlustvortrag

      Ich habe in einem bestehenden Beitrag namens 'Zweitstudium und Verlustvortrag' gepostet
      Aber der alte Beitrag war halt auch schon im falschen Unterforum!

      Es war zwar kein Zweitstudium aber ein Erststudium nach einer Berufsausbildung (gleiche Branche)
      Ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist aber steuerrechtlich betrachtet nun mal ein Zweitstudium, sprich eine 2. Berufsausbildung. Das sind Werbungskosten!

      Lege einfach Einspruch ein und kläre dein Finanzamt über den Sachverhalt auf. Vermutlich hat dein Steuerprogramm das falsch zugeordnet. Das lässt sich auch nachprüfen, du musst ja nur nachsehen, welche Daten übermittelt wurden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        AW: Zweitstudium und Verlustvortrag

        Vermutlich hat das Finanzamt nicht erkannt oder nicht erkennen können, dass das ein ZWEITstudium war. Lege dem Einspruch sinnvollerweise eine Kopie Deines Abschlusses bei, damit das klar wird.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #19
          AW: Zweitstudium und Verlustvortrag

          Hallo,

          Zitat Ich habe während meinem Zweitstudium einen Verlustvortrag angesammelt und in der Steuererklärung 2014 kam folgendes raus:

          Gesamtbetrag der Einkünfte: 17.000 €
          minus Verlustvortrag: 17.000 €
          minus Sonderausgaben: 3.000 €
          ________________________________
          Zu versteuerndes Einkommen: - 3.000 € (Steuern 0,00 €)

          Was willst du denn noch von 2015 auf 2014 zurück tragen?
          Du bist doch schon bei Null bzw. im negativen Bereich

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #20
            AW: Zweitstudium und Verlustvortrag

            Das geht nicht!

            Das Steuerrecht ist nun mal kein Wunschkonzert!

            Finde dich damit ab, dass deine vorgetragenen Verluste mit dem Gesamtbetrag deiner positiven Einkünfte verrechnet werden, auch wenn dieser Gesamtbetrag dadurch unter den Grundfreibetrag fällt!

            Mit Elster hat das im Übrigen nichts zu tun!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              AW: Zweitstudium und Verlustvortrag

              Zitat von Nicole83
              Lerne mal etwas über das Thema Freundlichkeit
              Soll man das verstehen?

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                #22
                AW: Zweitstudium und Verlustvortrag

                Lerne mal etwas über das Thema Freundlichkeit. Danke. Schönes Leben noch.
                Soll man das verstehen?
                Nein, das muss man nicht verstehen! Ich weiß nicht, warum manche Menschen glauben, sie hätten Anspruch darauf, dass ihnen die Realität schonend, sprich freundlich umschrieben, vermittelt wird!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  AW: Zweitstudium und Verlustvortrag

                  Hallo zusammen,

                  ich habe eine Frage zu meinem speziellen Fall.

                  1. Ich habe im Jahr 2014 im Rahmen meines Zweitstudiums ein Auslandssemester in Australien absolviert. Welche Kosten kann ich hierfür geltend machen?

                  2. Nehmen wir an, die Kosten für das Auslandssemester belaufen sich auf ca. 10.000€ und ich habe in Jahr 2015 im Rahmen eines Praktikums 5.000€ verdient, wofür ich nach meinem Verständnis die Steuer zurückholen kann. Werden die 10.000€ Verlust aus 2014 bereits mit den 5.000€ Verdienst in 2015 verrechnet oder kann ich nun, wenn ich in 2017 einen Job anfange, die vollen 10.000€ absetzen?

                  Vielen Dank für Eure Hilfe!

                  floriisco

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                    #24
                    AW: Zweitstudium und Verlustvortrag

                    Hallo floriisco,

                    das beantwortet dir der Steuerberater deines Vertrauens.

                    Tschüß

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                      #25
                      AW: Zweitstudium und Verlustvortrag

                      Werden die 10.000€ Verlust aus 2014 bereits mit den 5.000€ Verdienst in 2015 verrechnet.
                      Ohne den Steuerberater, was die Höhe deiner Werbungskosten angeht, ersetzen zu wollen oder zu können, verrechnungstechnisch läuft es so, ein Rücktrag auf 2013 wäre alternativ möglich.

                      Aussuchen kannst du dir das Jahr jedoch nicht wirklich, also entweder Vorjahr oder Folgejahr.

                      Nur wenn du 2015 keine Einkünfte gehabt hättest, wäre der Verlust aus 2014 komplett nach 2016 vorzutragen, in deinem Beispiel bleibt nur die Hälfte.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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