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KFW Darlehen für Fortbildung steuerlich geltend machen

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    KFW Darlehen für Fortbildung steuerlich geltend machen

    Hallo Zusammen,

    meine Frau besucht seit 2009 eine Fortbildung (egänzend zu Ihrer Ausbildung, also im beruflichen Zusammenhang). Das Darlehen wird seit 2011 zurückgezahlt per KFW Darlehen. Die Kurskosten (in Höhe des Darlehens) wurden nie steuerlich geltend gemacht. Jetzt zu meiner Frage:

    Wir haben 2012 geheiratet (Sie Steuerklasse 5 und ich 3).
    Können wir die in 2013 geleisteten Tilgungen zum Darlehen und die Zinsen steuerlich geltend machen? Das Darlehen läuft noch bis 05.2014.

    Vielen Dank und schönes Wochenende

    #2
    AW: KFW Darlehen für Fortbildung steuerlich geltend machen

    Die Tilgung sicher nicht. Die Zinsen vielleicht.

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      #3
      AW: KFW Darlehen für Fortbildung steuerlich geltend machen

      Hallo,

      >>>Die Kurskosten (in Höhe des Darlehens) wurden nie steuerlich geltend gemacht.

      Und warum nicht?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

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