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    FOS in Abendform

    Hallo Leute!
    Ich mache momentan in Abendform mein Fachabitur und bin berufstätig. Ich mache die Abendschule unabhänging von meinen Arbeitgeber.
    Arbeite jeden Tag 8 Stunden und die Schule findet Montags, Dienstags und Freitags statt. Meine Frage wäre ob ich für diese Tage einen Verpflegungsmehraufwand absetzen kann. Ich verlasse um 06:30 Uhr die Wohnung und habe einen Weg von 1 Stunde auf die Arbeit. Dort mach ich dann um 16:30 Uhr Feierabend und gehe direkt in die Schule. Dort beginnt der Unterricht um 17:45 Uhr. Der Unterricht endet dann um 21:00 Uhr und mein Heimweg beträgt 15 Minuten. Bin also über 14 Stunden unterwegs. Wenn Ja, wo werden die Kosten eingetragen? Anlage N Seite 2 Zeile 45 oder Zeile 50?Wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank schon einmal!
    Zuletzt geändert von Minche; 12.12.2013, 14:53.

    #2
    AW: FOS in Abendform

    Klares nein, denn bezüglich des normalen Arbeitsverhältnisses bist Du ja 8 Stunden + 1 Stunde Fahrzeit GANZ NORMAL unterwegs. Verpflegungsmehraufwendungen gibt es nur bei Dienstreisen oder auswärtigen Tätigkeiten. Wenn man die Abendschule als Derartiges ansehen könnte -bin zu faul zum Suchen-, kommst Du DAFÜR ja allerhöchstens auf die Zeit von 16.30 Uhr bis 21.15 Uhr, also 4 Stunden und 45 Minuten, also deutlichst unter 8 Stunden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: FOS in Abendform

      Danke für die schnelle Antwort Picard777. Hatte ich mir schon gedacht. Naja, wenigstens kann ich die Fahrtkosten und das Schulmaterial absetzten.

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        #4
        AW: FOS in Abendform

        aber m. E. eher als Sonderausgaben (Hauptvordruck) und nicht als Werbungskosten.

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