Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Falsche Berechnung bei Rentner?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Falsche Berechnung bei Rentner?

    Hallo,

    Die beschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen sind doch auf 1900 € begrenzt.
    Bei der Steuererklärung für Rentner rechnet aber Elstewrformular mit allen angegebenen Vorsorgeaufwendungen.
    z. Bsp. KV + Pv betragen 2900 €( wird ja voll übernommen), dazu kann ich (probiert) noch Versicherungsbeiträge (Haftpflicht) angeben. Die werden alle berücksichtigt, was bei AN nicht der Fall ist.
    Ist das ein Fehler bei der Berechnung oder mache ich einen Denkfehler.
    zu diesem Beispiel: Rentner ledig
    Version 14.4 Rev 12044k

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    #2
    AW: Falsche Berechnung bei Rentner?

    M.E. liegt es an der Günstigerprüfung bei Vorsorgeaufwendungen (altes Recht 2004 mit Vorwegabzug).
    Frdl. Gruß

    Kommentar


      #3
      AW: Falsche Berechnung bei Rentner?

      Hallo,

      habe ich mir auch gedacht,

      aber bei Renteneinkünften von ca. 21.000 € und Betriebsrente laut Anlage N in Höhe von 1272 €?
      Außerdem fehlt bei der Berechnung der Hinweis Vorwegabzug 2400 €

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Falsche Berechnung bei Rentner?

        Hast Du auch bedacht, dass die 22´er Einkünfte bei der Berechnung der Kürzung des Vorwegabzuges nicht mit zählen. Der Lohn (19´er Einkünfte) ist ja nur minimal. Das kommt also durchaus hin!

        Kommentar


          #5
          AW: Falsche Berechnung bei Rentner?

          Evtl. auf der Anlage Vorsorgeaufwand eine 2 erklärt statt der 1.?
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Falsche Berechnung bei Rentner?

            @elster-tester

            Man sollte sich schon die Mühe machen und den Sachverhalt lesen. Da steht alles eindeutig: Kranken- und Pflegeversicherung = 2.900,-- €. Damit erübrigt sich das Problem mit der Eintragung der 1 oder der 2.

            Frdl. Gruß

            Kommentar


              #7
              AW: Falsche Berechnung bei Rentner?

              Hallo,

              danke für die Antworten
              @ Elster-Tester: Zeile 11 -Ja-
              @ robert 47 wenn nur die Betriebsrente zählt bei der Günstigerprüfung müsste ja von den 2400 € Vorwegabzug noch 16 Prozent der Betriebsrente abgezogen werden. Das ist aber nicht der Fall.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                AW: Falsche Berechnung bei Rentner?

                Der Vorwegabzug ist in der Lohnsteuertabelle vorgesehen. Für Rentner wird aber nach der EInkommensteuertab. gerechnet. Deshalb werden alle abziehbaren voll und hälftig abziehbaren Vorsorgebeitrage innerhalb der Grenzen berücksichtigt.

                Kann mir mal jemand sagen, wie ich hier eine Frage stellen kann? Habe ein Druckerproblem.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Falsche Berechnung bei Rentner?

                  Hallo maria3800,

                  eine Frage kann man stellen in dem man sich an ein genau passenden Thread anhängt,
                  oder besser zuerst hier eine passende Rubrik auswählt:
                  https://www.elster.de/anwenderforum/index.php
                  und dann links oben über "Thema erstellen" einen neuen Thread zum Problem eröffnet.

                  (Ich weiß nicht, ob allgemeine Hardware oder PC Probleme hier gern gesehen werden)
                  Gruß, Basteltyp

                  ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
                  ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Falsche Berechnung bei Rentner?

                    Hallo,
                    @Maria3800,
                    danke für die Antwort, dem steht aber folgender Hinweis aus Finanztipp entgegen "Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind seit 2010 nur noch dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerzahler relativ geringe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Grundversorgung aufwendet. Dabei gilt folgende Regelung:

                    1.900 Euro beträgt der Höchstbetrag für Angestellte, Rentner, Beamte, Pensionäre und mitversicherte, nicht berufstätige Partner

                    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/sonderausgaben-checkliste.htm#ixzz2oKlSenwa
                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X