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Entfernungspauschale Student + Berufseinsteiger kombiniert

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    Entfernungspauschale Student + Berufseinsteiger kombiniert

    Hallo zusammen,

    als Berufseinsteiger im Jahr 2013 habe ich eine Zeit noch studiert und meine Master Arbeit geschrieben. Da ich nicht mehr am Studienort gewohnt habe, musste ich viel pendeln. Insgesamt über 12000 KM in 5 Monaten Studium. Diese bin ich per Bus und Bahn via Semesterticket gefahren. Zusätzlich habe ich noch bei einem relativ weit entfernten Arbeitsort ab Juni 2013 angefangen. Im Jahr 2013 habe ich über 5000 Euro Lohnsteuer+Soli bezahlt.

    Meine Frage nun:

    Kann ich die Kilometer aus der Studienzeit mit anrechnen für meine Lohnsteuer 2013? Hierfür würde ich unter der Grenze von 4500 Euro bleiben und meine Fahren genau aufgeschlüsselt in einer Tabelle mit abgeben.

    Konkret:

    5 Monate Kilometer X aus Studienzeit (Bus und Bahn via Semesterticket)
    7 Monate Kilometer Y aus Berufstätigkeit (über Bahnkarte) =

    KM X + KM Y = Gesamte Kilometeranzahl für Steuer 2013 anrechenbar.

    Ist dies so korrekt?

    Beste Grüße und ein frohes Fest!
    Zuletzt geändert von Elster_Studi; 23.12.2013, 11:33. Grund: Rechtschreibung :)

    #2
    AW: Entfernungspauschale Student + Berufseinsteiger kombiniert

    Das ist ja wohl eher eine steuerrechtliche Frage als eine Frage für Programmnutzer.

    Die Fahrten während der Studienzeit kannst du nur anrechnen, wenn du während des Studiums auch gearbeitet hast und zur Arbeit gefahren , und zwar auf den Verdienst, den du noch als Student erhalten hast.

    Eine Verreichnung ist normalerweise nicht möglich. Du kannst mal bei einem Lohnsteuer-Hilfe-Verein nachfragen. Das kostet in der Regel mindestens 0,5 % vom Bruttojahreslohn (das ist der Beitrag zum Verein).

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      #3
      AW: Entfernungspauschale Student + Berufseinsteiger kombiniert

      Hallo maria3800!

      Das ist ja wohl eher eine steuerrechtliche Frage als eine Frage für Programmnutzer.
      Oh wei, da hast Du wohl Recht.

      Die Fahrten während der Studienzeit kannst du nur anrechnen, wenn du während des Studiums auch gearbeitet hast und zur Arbeit gefahren , und zwar auf den Verdienst, den du noch als Student erhalten hast.Eine Verreichnung ist normalerweise nicht möglich. Du kannst mal bei einem Lohnsteuer-Hilfe-Verein nachfragen. Das kostet in der Regel mindestens 0,5 % vom Bruttojahreslohn (das ist der Beitrag zum Verein).

      Hm ich habe mich nun ein wenig in das Thema eingelesen. Aber zu jenem Fall nicht wirklich etwas hinreichendes entdeckt. Wenn ich zum Beispiel mal hier lese:

      https://www.treuhand-hannover.de/index.php?id=1164

      Dann steht dort das die Fahrten zur Uni eben doch ganz normal über die Entfernungspauschale abgerechnet werden können. Wäre echt super wenn irgendwer hier eine konkrete Stelle aus dem Gesetzt zitieren könnte oder sonst den Durchblick hat.

      Die 0,5% finde ich allerdings etwas hoch, nur um ein Ja oder ein Nein zu bekommen. Zumal ich ja in Anlage N auch ein Feld für eben jene Kilometer hätte...

      Leider bin ich immer noch rechtverwirrt

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        #4
        AW: Entfernungspauschale Student + Berufseinsteiger kombiniert

        Hallo,

        schau dir mal die Anlage N genau an und benutze dazu die Eingabehilfen, damit dürfte deine Frage beantwortet sein.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Entfernungspauschale Student + Berufseinsteiger kombiniert

          Hallo Figul,

          danke für den Hinweis. Leider aber bin ich nicht sicher, welche Eingabehilfen Du meinst?Ich habe hier die Anlage N in Papierform liegen, das sind 3 Zettel. Eingabehilfen habe ich nicht, oder gar Erläuterungen. Fehlt mir da was?Wenn ja hast Du eventuell einen Link?

          Beste Grüße!


          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          schau dir mal die Anlage N genau an und benutze dazu die Eingabehilfen, damit dürfte deine Frage beantwortet sein.

          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Entfernungspauschale Student + Berufseinsteiger kombiniert

            Hallo,

            hier zwei Links
            http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/volle-fahrtkosten-auch-bei-langfristiger-fortbildung.html
            http://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/fahrten-zur-vollzeit-ausbildung-jeder-kilometer-zaehlt.html

            Lade dir doch Elsterformular herunter und mache damit deine Steuererklärung
            https://www.elster.de/elfo_home.php

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Entfernungspauschale Student + Berufseinsteiger kombiniert

              Alles klar , danke!

              Eine letzte Frage noch...jetzt lese ich zum ersten Mal, dass KM sogar doppelt, also nicht mit der einfachen Distanz angegeben werden dürfen, sofern man zur Uni fährt. In Deinen Links steht beidemale dass eben die doppelten KM angegeben werden können. Allerdings fahre ich ja per Bahn und nicht per PKW. Trotzdem doppelt, oder nur einfach?

              Beste Grüße!!

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                #8
                AW: Entfernungspauschale Student + Berufseinsteiger kombiniert

                Hallo,

                Hast du einen PKW?
                Sonst gibst du die Fahrtkosten für das Studium bei Fortbildungskosten ein und die anderen Kosten Weg zur Arbeit

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Entfernungspauschale Student + Berufseinsteiger kombiniert

                  Hi,

                  nein ich bin immer per Bahn gefahren. Dort habe ich ein Semesterticket benutzt. Die Entfernungspauschale würde mir natürlich (durch das Pendeln) etwas mehr Steuernachlass bringen als die reinen Semestergebühren. Daher wollte ich ja auch die Kilometer aus Studienzeit und Arbeit kombinieren.

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                    #10
                    AW: Entfernungspauschale Student + Berufseinsteiger kombiniert

                    Hallo,

                    Die Fahrtkosten während des Studiums gibst du wie erwähnt bei den Fortbildungskosten an. Die Fahrtkosten zur Arbeit bei - Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - . Habe ich doch schon erklärt.


                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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