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Studiengebuehren und ALG 1

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    Studiengebuehren und ALG 1

    Hallo zusammen
    Ich ueberlege gerade, wie meine Stuererklaerung fuer 2013 aussehen wird und wuerde gern wissen, ob meine Angaben so richtig waeren oder ich etwas vergessen habe zu beachten.
    Jan-Mitte Mai: Ansetzen von Studiengebuehren etc. fuer MBA Studium als Sonderausgaben (keinerlei staatl. Leistungen in Anspruch genommen, quasi Vollzeitstudent, da im Ausland studiert)
    Mitte Mai - Ende Dez: Bezug von ALG 1 (>410EUR/Monat), Gesamtbetrag kommt in Form N

    Ist das alles, was ich beachten muss, Angabe der Sonderausaben und ALG 1? Die Studiengebuehren sind hoeher als die ALG 1 Zahlungen, was darauf hindeutet, dass ein Negativbetrag als Ergebnis zu erwarten ist. Kann ich mit einer Auszahlung rechnen oder diesen Betrag ins naechste Jahr schieben, da ich ja per se 2013 keinerlei Einkommensteuern bezahlt habe sondern nur Kosten hatte (ALG 1 zaehlt nicht oder?)? Steuererklaerungen fuer die vergangenen Jahre habe ich immer gemacht. Wuerde mich ueber Antworten freuen!

    #2
    AW: Studiengebuehren und ALG 1

    Eine Auszahlung gäbe es nur, wenn Steuern einbehalten worden wären. Ein Verlustvortrag kommt bei Sonderausgaben (Erststudium) nicht in Betracht. Nur wenn Werbunkskosten (Zweitausbildung) vorliegen würden.

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