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ELStAM: MA als Hauptarbeitgeber angemeldet - StKl 6

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    ELStAM: MA als Hauptarbeitgeber angemeldet - StKl 6

    Hallo liebe Forumteilnehmer,

    Ich benutze die neuste Version der Lohnabrechnungssoftware von
    Lexware L+G 2014 V 18.02 unter Windows 7 Professional SP1 - 64 Bit.

    Alle Mitarbeiter sind bereits seit Sommer letzten Jahres für ELStAM gemeldet und bis einschließlich 12/2013 mit der korrekten Steuerklasse abgerechnet worden.

    Obwohl gemäß den von Lexware L+G am 08.01.2014 ausgegebenen Listen die

    • Arbeitgeber-Firma am ELStAM-Verfahren teilnimmt und
    • alle Mitarbeiter derzeit im ELStAM-Verfahren angemeldet sind,

    sind zwei meiner drei Mitarbeiter auf Lohnsteuerklasse 6 gesetzt, obgleich das nicht korrekt ist, da Hauptarbeitgeber.

    Für den dritten MA habe ich eine ELStAM-Änderungsliste abgerufen und eingepflegt, da sich seine Steuerklasse geändert hat. Bei den anderen MA hat sich die Steuerklasse nicht geändert.

    Bei den in Klasse 6 eingestuften MA steht in den Stammdaten unter Steuerdaten „Um Lohnsteuerdaten zu erhalten, melden Sie den MA im ELStAM-Verfahren an.“ Das verstehe ich nicht, da die MA in der Liste der aktuell angemeldeten MA aufgeführt sind.

    Der Fehler besteht seit dem Monatswechsel nach 01/2014.

    Was ist hier zu tun, bzw. wer kann helfen. Könnte ich notfalls die betroffenen MA – Stammdaten auf „Ersatzbescheinigung liegt vor“ setzen, um die Steuerdaten manuell eingeben zu können? Das ist natürlich nicht korrekt. Funktioniert dann die Übermittlung der Steuerdaten korrekt? Wie erreiche ich den korrekten Lohnsteuerabzug?

    Mit freundlichen Grüßen

    Renate Range

    #2
    AW: ELStAM: MA als Hauptarbeitgeber angemeldet - StKl 6

    Hallo Renate Range,

    wurden diese Mitarbeiter eventuell mit einem anderen Programm angemeldet ?
    Ansonsten würde ich die Stammdaten ändern Klasse 6 raus und die 1 oder was korrekt ist eingeben und übermitteln.
    Oder ist die Anzeige nur im Lexware-Programm nicht korrekt ?

    Tschüß

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      #3
      AW: ELStAM: MA als Hauptarbeitgeber angemeldet - StKl 6

      Der Fehlerhinweis kann auch darauf hindeuten, dass die Mitarbeiter ein weiteres Arbeitsverhältnis haben. Meldet der andere Arbeitgeber die Mitarbeiter bei ELSTAM an und vergisst dabei, dieses Arbeitsverhältnis nicht als "Nebenarbeitsverhältnis" zu kennzeichnen, wird das ursprünglich richtig auf "Hauptarbeitsverhältnis" gesetzte Arbeitsverhältnis auf Nebenarbeitsverhältnis umgeschrieben mit der von Ihnen geschilderten Folge, dass plötzlich die Steuerklasse 6 in ELSTAM erscheint. Am besten mit dem Mitarbeiter sprechen, ob ein weiteres Arbeitsverhältnis vorliegt. Wenn ja, soll dieser mit dem anderen Arbeitgeber sprechen, damit dieser seine ELSTAM-Anmeldung auf "Nebenarbeitsverhältnis" umändert.

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        #4
        AW: ELStAM: MA als Hauptarbeitgeber angemeldet - StKl 6

        Hallo,
        ich hab das gleiche Problem. Zuerst wurde nur 1 Arbeitnehmer auf LStkl.6 gesetzt. Jetzt kam die Meldung, dass alle auf 6 gesetzt werden. Hab mit Lexware telefoniert, die sagen man sollte eine Ersatzbescheinigung rausschicken. Mehr können die auch nicht machen. Bei Elstam-Zentrale hab ich auch schon angerufen, die können auch nix machen. Hast du schon eine Lösung bekommen?
        Enibasuso

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          #5
          AW: ELStAM: MA als Hauptarbeitgeber angemeldet - StKl 6

          Um eure tatsächlich erfolgten Anmeldungen zu überprüfen könnt ihr das folgende Kontaktformular benutzen:

          http://www.elster.de/elstam_kformular.php
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            AW: ELStAM: MA als Hauptarbeitgeber angemeldet - StKl 6

            Hallo
            über Elster Elstam erhalte ich die richtigen Abzugsmerkmale.
            Bei Lexware habe ich jedoch das gleichen Problem: Alle Mitarbeiter sind seit 2013 angemeldet und bei denen sich nichts geändert
            hat, wurden vom Programm auf St.Kl. 6 gesetzt. Änderungslisten sind nicht abholbar, so dass ich die Daten auch nicht einpflegen kann.
            Hier mußt doch ein Programmfehler vorliegen. Schafft Lexware hier Abhilft?!?
            Man kann ja noch Ersatzbescheinigung anklicken u. die Daten eingeben - aber ist das Sinn der Sache?!?
            Gruß
            Lexlack

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              #7
              AW: ELStAM: MA als Hauptarbeitgeber angemeldet - StKl 6

              Hallo Lexlack,

              hast du den Beitrag von SlashDD vom 04.04.2014 gelesen ?

              Das könnte bei dir ein klassisches Lexware-Problem sein.
              Ersatzbescheinigungen stellt das Finanzamt nur noch aus, wenn die gespeicherten ELSTAM nicht stimmen, aber nicht wenn der Arbeitgeber ein Abrufproblem hat.

              Tschüß

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                #8
                AW: ELStAM: MA als Hauptarbeitgeber angemeldet - StKl 6

                Zitat von Lexlack Beitrag anzeigen
                Hallo
                über Elster Elstam erhalte ich die richtigen Abzugsmerkmale.
                Bei Lexware habe ich jedoch das gleichen Problem: Alle Mitarbeiter sind seit 2013 angemeldet und bei denen sich nichts geändert
                hat, wurden vom Programm auf St.Kl. 6 gesetzt. Änderungslisten sind nicht abholbar, so dass ich die Daten auch nicht einpflegen kann.
                Hier mußt doch ein Programmfehler vorliegen. Schafft Lexware hier Abhilft?!?
                Man kann ja noch Ersatzbescheinigung anklicken u. die Daten eingeben - aber ist das Sinn der Sache?!?
                Gruß
                Lexlack
                Hat Lexware keinen Support?
                Ich nehme an du zahlst für die Software?
                Mfg

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                  #9
                  AW: ELStAM: MA als Hauptarbeitgeber angemeldet - StKl 6

                  Hallo,
                  vielen Dank für die Tipps.
                  Lt. Lexware muss der Fehler darin bestehen, dass "früher" die Elstam Merkmaler per Elster online abgerufen wurden.
                  Somit "sperrt" -aus welchen Gründen auch immer- Lexware die Annahme der Merkmale. (Wahrscheinlich, weil sie schon
                  mal abgerufen sind?!) Allerdings soll ich lt. Lexware am besten alle Arbeitnehmer einmal abmelden, wieder neu anmelden
                  und auf keinen Fall mehr das Elster online Portal nutzen. (Hat meine Vorgängerin immer genutzt)
                  Diesen Weg werde ich nun mal mit einem Arbeitnehmer ausprobieren - geht allerdings erst zum Monatsende.
                  Mal sehen, ob das funktioniert. Ich gebe dann kurz Bericht.

                  Für alle Mitglieder einen schönen Tag und vielen Dank.
                  Lexlack

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