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Pendlerpauschale und Lohnsteuerkarte

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    Pendlerpauschale und Lohnsteuerkarte

    Hallo,

    ich bin neu hier und beginne zum ersten mal eine Beschäftigung.
    Diese Beschäftigung ist allerdings 185km (einfache Strecke) von meinem Wohnort entfernt. Ein Umzug kommt aufgrund von beruflichen Gründen des Ehepartners nicht in Frage.
    Meine Frage ist, ob ich online die Entfernung zu meinem Wohnort eintragen lassen kann?
    Wie wirkt sich dies auf das Nettoeinkommen aus?

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Pendlerpauschale und Lohnsteuerkarte

    Online geht das nicht. Sie müssen bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermässigung stellen. Das Finanzamt wird Ihnen einen entsprechenden Freibetrag gewähren. Dieser Freibetrag führt dazu, dass Ihr Arbeiteber diesen beim monatlichen Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigen kann und Sie so bereits im laufenden Jahr weniger Steuern zahlen müssen. Am Jahresende fertigen Sie Ihre Einkommensteuererklärung. Bitte denken Sie daran, dort alle Aufwendungen geltend zu machen, auch wenn sie schon im Lohnsteuerrmässigungsverfahren berücksichtigt wurden.

    Das Formular finden Sie über folgenden Link:

    http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/pb/site/pbs-bw/get/documents/finanzaemter/Finanzaemter/Zentrale%20Dokumente/Antrag_LSt_Komplett_14.pdf
    Zuletzt geändert von ; 12.01.2014, 19:55.

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