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Vorausgefüllte Steuererklärung

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    #16
    AW: Vorausgefüllte Steuererklärung

    Hallo!

    Ja.

    Mit einem Zertifikat tritt man als Datenübermittler auf und kann sowohl seine persönliche Steuererklärung (egal ob Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung) wie auch z.B. die Steuererklärung der Schwiegermutter elektronisch übertragen.

    Wichtig ist nur, dass vor der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung die betroffene Person Einblick in die erstellte Steuererklärung erhält und der Übermittlung zustimmt.

    Allgemeine gesetzliche Bestimmungen

    Rechtliche Grundlage für die elektronische Datenübermittlung per ELSTER ist die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV - - > http://www.gesetze-im-internet.de/std_v/index.html ) vom 28.01.2003 (Bundesgesetzblatt Teil 1 Seite 139), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Steuervereinfachungsgesetzes vom 01.11.2011 (Bundesgesetzblatt Teil 1 Seite 2131), in der jeweils geltenden Fassung.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16.11.2011.

    Quelle: https://www.elsteronline.de/eportal/Gesetze.tax
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

    Kommentar


      #17
      AW: Vorausgefüllte Steuererklärung

      Hallo AG1971,

      1. Kann mit Elster auch eine gesonderte Feststellung abgegeben werden?
      Es handelt sich dabei um eine Erbengemeinschaft mit 2 Objekten, bei der meine Frau und deren Schwester je zur Hälfte beteiligt sind.

      2. Wenn ja, genügt zur "Kenntnisnahme" die vorherige Übersendung der Erklärung an den zweiten Beteiligten?

      3. Muß ggf. die Einwilligung zur Datenübermittlung schriftlich oder mündlich vorliegen bzw. würde es ausreichen wenn der anderen Beteiligten die Übermittlung mitgeteilt wird und diese nicht widerspricht? Erben ist menschlich nämlich nicht immer einfach.

      Bisher wurde das so gelöst: Die Erklärung wurde der anderen Beteiligten zugesand und diese hat dieselbe dann beim Finanzamt abgegeben.

      Wihi

      Kommentar


        #18
        AW: Vorausgefüllte Steuererklärung

        Hallo wihi,

        deine Sorgen sind in der StDÜV (Steuerdatenübermittlungsverordnung) geregelt. Kurzform: Wenn du für andere sendest, sollten die auch wissen, was du gesendet hast.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #19
          AW: Vorausgefüllte Steuererklärung

          Hallo!

          Auf die erste Frage ein eindeutiges: JA

          Unter Formulare in ElsterOnlinePortal

          > Feststellung

          Folgende Formulare für die Feststellung stehen Ihnen zur Verfügung:
          > Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

          Hier können Sie Ihre Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung für bis zu 10 Beteiligte abgeben.

          Diese Erklärung betrifft Beteiligte an Personengesellschaften und Gemeinschaften,

          mit einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften,
          mit ausländischen Einkünften, die nach einem DBA freigestellt, aber bei der Festsetzung der Steuern der beteiligten Personen von Bedeutung sind,
          für die am Schluss des Feststellungszeitraums ein verbleibender verrechenbarer Verlust festzustellen ist.

          Für die vollständige Abgabe einer Feststellungserklärung sind Angaben auf mindestens folgenden Anlagen erforderlich:

          Hauptvordruck
          Anlage FB
          Einkünfte / Anlage FE 1

          > Gesonderte Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

          Hier können Sie Ihre Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung abgeben.

          Diese Erklärung betrifft Einzelunternehmer mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit, die ihren Wohnsitz und den Betrieb in den Bezirken verschiedener Finanzämter und verschiedener Gemeinden haben oder innerhalb derselben Wohnsitzgemeinde, aber in Bezirken mehrerer Finanzämter Betriebe unterhalten.

          - - - - -
          > Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV)
          § 6 Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag
          (2) Im Falle der Übermittlung im Auftrag (§ 1 Abs. 1 Satz 2) hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat die Daten unverzüglich zu überprüfen.

          Ich würde persönlich so vorgehen, die Erklärung im ElsterOnlinePortal zu erstellen.
          Vor der elektronischen Übersendung würde ich die gefertigte Erklärung ausdrucken und dann die Erklärung/Vorgang erst mal speichern im ElsterOnlinePortal.

          Der Ausdruck dann an den betroffenen Beteiligten senden und eine Erlaubnis (wie auch immer) erbeten.

          Dies sollte innerhalb von 90 Tagen geschehen, weil sonst die gespeicherte Erklärung im ElsterOnlinePortal wieder gelöscht wird, ohne dass abschließend eine Datenübermittlung stattgefunden hat.
          Mit freundlichen Grüßen
          - AG1971 -
          Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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