Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

volljähriges Kind in Ausbildung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: volljähriges Kind in Ausbildung

    ich verstehs nicht.... tut mir leid
    ich weiß nicht, woher der hohe Freibetrag bei mir kommt
    und ich weiß auch nicht, wieso der Entlastungsbetrag nicht angezeigt wird....

    vielleicht sollte ich alles nochmals löschen und neu machen????? komplett neu eintragen.... nicht von 2012 die Daten übernehmen und dann diverse Sachen korrigieren....

    Idee:
    Hab ich vielleicht eine Version, die nicht gültig ist? wo seh ich das?
    Ich habe am 16.1. das update für 2013 gedownloaded....
    Zuletzt geändert von menuett; 21.01.2014, 19:55.

    Kommentar


      #17
      AW: volljähriges Kind in Ausbildung

      Ich würde zumindest die beiden Anlagen Kind mal löschen, rechnen, das ältere Kind anlegen, rechnen, das jüngere Kind anlegen, wieder rechnen.

      Kommentar


        #18
        AW: volljähriges Kind in Ausbildung

        @neysee

        Gilt die Berechnung oben mit Steuerklasse 2, 1 Kind eingetragen (das andere Kind hat mein Exmann eingetragen...)
        Ich weiß ja nicht, ob das relevant ist für die Berechnung?

        Ich habe von 2010 an immer 4824 Kinderfreibetrag - keine Ahnung wie sich der errechnet....

        Kommentar


          #19
          AW: volljähriges Kind in Ausbildung

          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
          Ich würde zumindest die beiden Anlagen Kind mal löschen, rechnen, das ältere Kind anlegen, rechnen, das jüngere Kind anlegen, wieder rechnen.
          Hab ich genauso gemacht....
          aber gleiches Ergebnis
          auch beim rechnen des 1. Kindes kein Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende...

          was nun?
          So einreichen und im Brief dazuschreiben, was mir aufgefallen ist?

          Kommentar


            #20
            AW: volljähriges Kind in Ausbildung

            Hallo liebe Helferlein ;-)

            boah ich hab den Fehler gefunden....
            ein blödes Kreuz zuviel....
            Als ich einmal die Plausibilitätsprüfung gemacht hatte und er mir den Fehler bei der Volljährigen angezeigt hatte, hat er gefordert, dass ich meinen Ex-Ehemann vorne eintragen muss (war rot hinterlegt und ein MUSSEINTRAG, sonst wärs nicht weitergegangen) und den Haken bei getrennte Veranlagung bei Ehepartnern... hing mit der Angabe Kindschaftsverhältnis usw zusammen und ... ach egal,
            Ich hab zwar dann gemerkt, dass das ich ihn vorne wieder rausmachen muss (war für mich eh unverständlich, da es die Jahre davor ja auch nicht so war, dachte aber, es hängt irgendwie mit der Ausbildung der Volljährigen etc. zusammen (is zwar unlogisch, aber man weiß ja nie, grins), aber den Haken hatte ich übersehen zu entfernen... an dem lags...
            jetzt zeigt er den Entlastungsbetrag an und es wurde auch mehr errechnet....juhu!

            Kurzum: ALLES GUT!!!!

            VIELEN DANK FÜR DIE HILFE!!!!! und Tipps usw.!

            PS: Aber der geminderte Freibetrag bei der Volljährigen ist geblieben.... aber egal....

            Kommentar

            Lädt...
            X