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Abruf und Übertragung von Belegdaten

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    Abruf und Übertragung von Belegdaten

    Ich bin beim ElsterOnline-Portal mit IdNr. registriert und habe mich für den Beleg-Abruf angemeldet. Die vorhandenen Daten kann ich nun über das ElsterOnline-Portal und über das ElsterFormular abrufen. Bis hierhin kein Problem.
    Nun habe ich beantragt, die Daten für eine weitere Person abrufen zu können. Die Genehmigung wurde mir erteilt. und die weitere Person bekam einen Freischaltcode, den sie mir zur Verfügung stellte. Mit diesem Freischaltcode habe ich dann die Berechtigung zum Abruf ihrer Belegdaten freigeschaltet. Auch bis hierhin ist alles in Ordnung.
    Wenn ich nun mit meinem Abrufcode die Belegdaten im ElsterOnline-Portal darstellen möchte, werden mir nur meine Belegdaten angezeigt und nicht die der weiteren Person. Warum?
    Möchte ich im ElsterFormular die Daten abrufen und gleich in das Formular übernehmen, so werden auch hier nur meine Belegdaten in das Formular übernommen und angezeigt. Warum?

    Meine Frage: Muss sich die andere Person auch erst im ElsterOnline-Portal registrieren, damit ich ihre Belegdaten abrufen kann?

    #2
    AW: Abruf und Übertragung von Belegdaten

    Zitat von weinmann-manfred Beitrag anzeigen


    - Meine Frage: Muss sich die andere Person auch erst im ElsterOnline-Portal registrieren, damit ich ihre Belegdaten abrufen kann? -
    Nein- aber vor Eingabe des Freischaltcodes die ID-Nr. der anderen Person eingeben, nicht die eigene. Und- natürlich muss diese Person auch eine Steuererklärung in ElFo übermittelt und einen Steuerbescheid dazu erhalten haben.

    Das ist ein Hinweis auf eine der Grundvoraussetzungen. Keine Garantie, dass es dann funktioniert und die Belegdaten der anderen Person zur Verfügung stehen. Das Verfahren Belegabholung ist noch zu neu, um alle Eventualitäten zu kennen.

    MfG
    sarceda

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      #3
      AW: Abruf und Übertragung von Belegdaten

      Zitat von sarceda Beitrag anzeigen
      Und- natürlich muss diese Person auch eine Steuererklärung in ElFo übermittelt und einen Steuerbescheid dazu erhalten haben.
      Diesen Satz verstehe ich nicht. Was hat die Belegabholung für eine andere Person (zur Erstellung einer ESt oder auch nur zur Einsichtnahme in die Daten) mit der Abgabe einer EStErklärung zu tun?
      Belegabholung für eine andere Person sollte möglich sein, selbst wenn diese Person nicht steuererklärungspflichtig ist.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Abruf und Übertragung von Belegdaten

        Zitat von Kent Beitrag anzeigen
        Diesen Satz verstehe ich nicht. Was hat die Belegabholung für eine andere Person (zur Erstellung einer ESt oder auch nur zur Einsichtnahme in die Daten) mit der Abgabe einer EStErklärung zu tun?
        Belegabholung für eine andere Person sollte möglich sein, selbst wenn diese Person nicht steuererklärungspflichtig ist.
        @Kent - Zustimmung - Habe bezüglich EStErklärung falsch gedacht. Danke für den
        Hinweis.

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          #5
          AW: Abruf und Übertragung von Belegdaten

          Ich habe soeben gelesen, dass nach erfolgreicher Anmeldung mit dem Freischaltcode der Datenabruf frühestens ein Tag später erfolgen kann. Die Anmeldung erfolgte gestern am Samstag. So kann es sein, dass erstmals am Montag oder Dienstag ein Abruf möglich ist. Warten wir es ab.
          Fest steht, dass die Person, deren Daten abgerufen werden sollen, sich nicht bei ElsterOnline-Portal angemeldet haben muss.
          Zuletzt geändert von weinmann-manfred; 27.01.2014, 08:03.

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