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Notebook rückwirkend in der Einkommenssteuer 2013 berücksichtigen

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    Notebook rückwirkend in der Einkommenssteuer 2013 berücksichtigen

    Guten Tag,

    das Geschäftsjahr 2013 ist nun beendet und bald kommt meine Einkommenssteuererklärung. Es ist mein erstes Jahr als Selbständiger mit Berechtigung zur Umsatzsteuer (davor 1 Jahr Kleinunternehmer)!
    Nun habe ich festgestellt, dass mein Notebook den Geist aufgeben hat. Es ist 8 Jahre alt und stürzt ständig ab. Daher möchte ich mir in den nächsten Tagen eine neues Notebook kaufen. Es ist elementar für meine Tätigkeit.
    Meine Frage ist nun, ob ich das Notebook in meiner Einkommenssteuererklärung 2013 berücksichtigen kann und darf?
    Das Notebook würde ich für max. 410€ (Netto) erwerben. Die Rechnung wäre aber mit 2014 deklariert. Kann ich nun das Gerät im Jahr 2013 absetzen oder nicht?
    Vielen Dank für die kurze Info.

    #2
    AW: Notebook rückwirkend in der Einkommenssteuer 2013 berücksichtigen

    Ausschlaggebend ist das Jahr der Zahlung.

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      #3
      AW: Notebook rückwirkend in der Einkommenssteuer 2013 berücksichtigen

      http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
      Mfg

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