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Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit - welche Nummer bei Einkommensteuererklärung

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    Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit - welche Nummer bei Einkommensteuererklärung

    Hallo,

    ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, ich komme bei meiner Einkommensteuererklärung bzw. der EÜR-Überschussrechnung nicht mehr weiter und zwar scheitere ich an folgenden Fragen:

    1) Mein Verlag sitzt in Österreich - ich habe Tantiemen ausbezahlt bekommen (ein Quellsteuer-Formular habe ich ausgefüllt; auf der Tantiemen-Rechnung steht: "UID-NUMMER Begünstigte: Ansässigkeitsbestätigung der zuständigen Steuerbehörde liegt vor, daher kein Abzug von Quellensteuer.")

    Wo trage ich den "Gewinn" ein - unter

    8339 Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze

    ?

    2) Wo trage ich die Einnahmen aus Autoren-Lesungen (Honorarnote mit Ust. 7 %) ein?

    3) Ich habe ein Stipendium erhalten - muss ich das angeben - und wenn ja, wo?

    4) Ich bin freiberuflich tätigt, dieses Jahr war ich nicht festangestellt, ich habe eine Zeit lang ALG 1 bezogen, danach war ich wieder "nur" freischaffend tätig. Werden die Infos von der Agentur von Arbeit automatisch ans Finanazamt weitergeleitet oder muss ich das auch angeben?


    Vorab 10000 Dank für Eure Hilfe.

    Liebe Grüße,

    Steuerneueinsteigerin

    #2
    AW: Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit - welche Nummer bei Einkommensteuererklärun

    Hallo - schade, dass es noch keine Antworten gibt. Was meint ihr - liegt es daran, dass ich zu viele Fragen auf einmal gestellt habe? Ich freue mich über JEDE Antwort, auch wenn nicht alle Fragen auf einmal beantwortet werden. Danke. danke. danke

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      #3
      AW: Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit - welche Nummer bei Einkommensteuererklärun

      sie verwechseln schonmal Einkommensteuer und Umsatzsteuer, da wird es schwierig.

      Selbstverstöändlich müssen Sie ALG I angeben, auch wenn die Daten übermittelt werden.

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        #4
        AW: Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit - welche Nummer bei Einkommensteuererklärun

        danke für die antwort -
        ich bin blutiger neuling und habe keine ahnung - das gebe ich offen zu - aber: ich bin bereit zu lernen.
        jetzt sehe ich es auch - ich hab bei der ersten frage das bsp. aus der umsatzsteuererklärung genommen. auch dort weiß ich nicht, wo eintragen...
        danke für den hinweis!
        Zuletzt geändert von steuerneueinsteigerin; 29.01.2014, 14:08.

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          #5
          AW: Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit - welche Nummer bei Einkommensteuererklärun

          1) geht es um Gewinn oder um Umsätze? Reden Sie von der EÜR oder der USt-Erklärung?

          2) in der EÜR oder USt-Erklärung?

          3) Stipendien gibt es viele verschiedene, mal steuerfrei, mal nicht.

          4) angeben.

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            #6
            AW: Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit - welche Nummer bei Einkommensteuererklärun

            Zitat von kloebi Beitrag anzeigen
            1) geht es um gewinn oder um umsätze? Reden sie von der eür oder der ust-erklärung?
            Umsätze (wenn ich das richtig verstanden habe und umsätze einnahmen = tantiemen abzüglich steuer sind). Eigentlich meine ich einnahmen aus freiberuflicher tätigkeit.

            Ich brauche die info für beide - für die eür (gewinnermittlung nach § 4 abs. 3 estg) und die ust-erklärung - also wo gebe ich die einnahmen an.

            2) in der eür oder ust-erklärung?

            In beiden.

            3) stipendien gibt es viele verschiedene, mal steuerfrei, mal nicht.

            Ich habe nachrecherchiert - das stipendium ist steuerfrei. Soll ich es trotzdem angeben?

            4) angeben.

            danke!!!!!!
            Zuletzt geändert von steuerneueinsteigerin; 29.01.2014, 15:22.

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              #7
              AW: Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit - welche Nummer bei Einkommensteuererklärun

              umsatzsteuerpflichtige Einnahmen kommen in Zeile 11 der Umsatzsteuererklärung bzw. in Zeile 33 bzw. 36 der EÜR. Da gibt es jeweils auch eine Hilfefunktion.

              Der Gewinn aus freiberulicher Tätigkeit (=Ergebnis der EÜR) in Zeile 4 der Anlage S zur Einkommensteuererklärung.

              Vielleicht wäre doch ein steuerberater hilfreich.

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                #8
                AW: Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit - welche Nummer bei Einkommensteuererklärun

                danke, Sie haben mir SEHR geholfen.

                nur noch eine kurze frage: muss ich die tantiemen demnach auch als "umsatzsteuerpflichtige" einnahmen behandeln?

                ps: ich hatte einen steuerberater, kann ihn mir aber leider nicht mehr leisten : (
                noch einmal: unendlich vielen dank. hilfe zur selbsthilfe.
                Zuletzt geändert von steuerneueinsteigerin; 29.01.2014, 15:47.

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