Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung

    Guten Abend,
    ich bräuchte dringend Hilfe. Ich erstelle meine erste Einkommensteuererklärung.
    Meine Situation im Jahr 2013 war wie folgt:

    01.01-28.02 Geringfügige Beschäftigung (400€)
    01.01-28.02 Vom JobCenter zusätzlich „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGBII“ erhalten
    01.03-31.12 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

    Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2013 hab ich von meinem neuen Arbeitgeber für den Zeitraum 01.03-31.12.2013 erhalten und dort sind auch nur die Beträge für diesen Zeitraum erfasst und nicht die Einnahmen von Januar und Februar.
    Für den Zeitraum vom 01.01-28.02 habe ich die Abrechnungen vom alten Arbeitgeber über das Januar und Februar Gehalt (Keine Lohnsteuerkarte abgegeben). Auf den Abrechnungen sind keine Steuern eingetragen. Nur Beträge für KV, RV und SV-AG Anteil. Diese sind auf beiden Abrechnungen gleich. Ich habe mein Gehalt Brutto=Netto ausgezahlt bekommen. Zusätzlich habe ich im Januar und Februar Leistung vom Job Center erhalten. Das Einkommen des Mini Jobs wurde zum Berechnen der Leistungen miteinbezogen.

    Die Beträge meiner Lohnsteuerbescheinigung habe ich erfasst und bin bei dem Punkt Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung.

    Die Leistungen des Job Centers muss ich hier auf jeden Fall angeben und meine Frage ist muss ich auch die geringfügige Beschäftigung eintragen? Stichwort Progressionsvorbehalt! Ich habe gelesen dass wenn der Arbeitgeber alle Abgaben bezahlt hat ich den Mini Job in der Einkommensteuererklärung nicht mehr erfassen muss. Ist dies Richtig?
    Bitte um Hilfe
    Vielen Dank

    #2
    AW: Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung

    Das ist richtig, der Minijob muss in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung

      Hallo,

      auch die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf gut deutsch Hartz IV gehören NICHT in die Erklärung. Nur ALG I

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung

        Vielen Danke für die schnellen und hilfreichen antworten. Ich werde dann beide Sachen nicht angeben.

        Unsicher macht mich aber trotzdem der Punkt das ein Freund mir gezeigt hat das im WisoSteuersparbuch unter dem Punkt Ersatzleistungen "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" zur Auswahl steht und ich danach angenommen habe das ich diese eintragen muss.

        Dazu gabs eine Videoerklärung zum Progressionsvorbehalt und man alle Einnahmen erfassen sollte. Egal ob Steuerfrei oder Steuerpflichtig um den richtigen Steuersatz zu bestimmen.

        Beste Grüße
        Zuletzt geändert von budbuddy; 30.01.2014, 09:23.

        Kommentar


          #5
          AW: Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung

          Hallo budbuddy,

          die Fakten bleiben klar -> ALG II gehört nicht in die Steuererklärung und ein pauschal besteuerter Minijob hat dort auch nichts mehr verloren.

          Natürlich gibt es Leistungen die unter den Progressionsvorbehalt fallen, aber die o.g. eben nicht.
          Was andere Steuersparprogrammme programmieren ist ihre Sache. Es gibt auch ein Buch 1000 legale Steuertricks, ich habe es noch nicht gelesen, bin mir aber ziemlich sicher, dass vielleicht nur die Hälfte passt oder so.

          Tschüß
          Zuletzt geändert von holzgoe; 30.01.2014, 09:49. Grund: Korrektur Rechtschreibung

          Kommentar


            #6
            AW: Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung

            Danke euch allen. Ihr habt mir sehr geholfen.

            Beste Grüße Bud

            Kommentar

            Lädt...
            X