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Abfindung Zeile 10 der Lohnst.besch. wird in Elster zusätzlich zum Brutto Zeile 3 ad.

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    Abfindung Zeile 10 der Lohnst.besch. wird in Elster zusätzlich zum Brutto Zeile 3 ad.

    Hallo liebe Steuerbürger.

    in 2013 habe ich eine Abfindung von 4770,- (Altersteilzeit) erhalten die in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 10 eingetragen ist.

    Diese Summe hab ich dann auch in Elster an der richtigen Stelle Anlage N eingetragen.
    Der Betrag wird auch in der Steuerberechnung von elster richtig verarbeitet d.h. ermäßigte Steuer §34. so weit alles in ordnung.

    Nur das Problem ist, daß diese 4770,- auch noch zusätzlich zum Bruttoarbeitslohn addiert werden, d.h. in der elsterabrechnung steht dann mein Bruttolohn zu dem diese 4770 dazu addiert sind, somit wird der Betrag ja zweimal versteuert, wie ich es sehe.

    Vielleicht hat jemand meine Ausführungen verstanden und kann antworten,
    Vielen dank.

    #2
    AW: Abfindung Zeile 10 der Lohnst.besch. wird in Elster zusätzlich zum Brutto Zeile 3

    In der Berechnung (PDF) wird das Gesamtbrutto (x+y) aber aufgeteilt und getrennt versteuert:

    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . x. . . . . . . . . . .
    zu versteuern nach
    § 34 Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . y. . . . . . . . . . .
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Abfindung Zeile 10 der Lohnst.besch. wird in Elster zusätzlich zum Brutto Zeile 3

      Danke schon mal für die Antwort,
      mein Problem ist verstanden worden.

      jetzt hab ich es mal nachvollzogen, es ist in Ordnung, ich hab auch verstanden.

      in der Berechnung wird die Abfindung erst zum Brutto dazu addiert, und dann zu Schluß wieder aufgeteilt in nach Splittingtarif und § 34

      vielen Dank für die Hilfe,

      Vielleicht kennen sie sich hir auch aus:
      in meiner Lohnsteuerbescheinigung hab ich
      in Zeile 34 (In 3. enthaltener steuerpflichtiger Zuschuß des Arbeitgebers zur Zusatzversorgung = 49,76 Euro stehn
      in Zeile 35 ( Beitrag des Arbeitnehmers zur Zusatzversorgung) = 384,33 Euro stehn

      bis her habe ich keine plausibel Erklärung bekommen wo ich diese Beträge in elster eintragen kann. Es sind doch scheinbar Vorsorgeaufwendungen,
      aber in Anlage N gibt es keine Zeile wo die rein können.

      gruß

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        #4
        AW: Abfindung Zeile 10 der Lohnst.besch. wird in Elster zusätzlich zum Brutto Zeile 3

        Zitat von Konrad2 Beitrag anzeigen
        in meiner Lohnsteuerbescheinigung hab ich
        in Zeile 34 (In 3. enthaltener steuerpflichtiger Zuschuß des Arbeitgebers zur Zusatzversorgung = 49,76 Euro stehn
        in Zeile 35 ( Beitrag des Arbeitnehmers zur Zusatzversorgung) = 384,33 Euro stehn
        In Frage kommt für beide Anteile die Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2, Zeile 51 oder 52.

        Zitat aus der ElFo-Hilfe:
        "Bei Beiträgen zu Versorgungs- und Pensionskassen, einschließlich der von Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen (z. B. an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten besteuert worden sind (nicht steuerfrei gezahlte oder vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Aufwendungen), richtet sich die Zuordnung zu den Zeilen 51 und 52 danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist (Eintrag in Zeile 51) oder ob ausschließlich Rentenzahlungen bei Fälligkeit der Leistung vereinbart wurden (Eintrag in Zeile 52)."
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Abfindung Zeile 10 der Lohnst.besch. wird in Elster zusätzlich zum Brutto Zeile 3

          vielen Dank, für die Hilfe.

          leuchtet mir ein, werd morgen mal die Beträge da einsetzen.

          gruß
          Konrad

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